Tagesbetreuung
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
Aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik und den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (gültig für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022) soll im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen erhöht werden.
In Niederösterreich besteht ab Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.
Anerkannte Anbieter und Voraussetzungen für Anbieter der Grundausbildung finden Sie im Downloadbereich.
Die NÖ Tagesbetreuungsverordnung sieht vor, dass pädagogische Fachkräfte und Betreuungspersonen regelmäßig einschlägige Fortbildungsveranstaltungen besuchen müssen. Das vorliegende Weiterbildungsprogramm bietet entsprechende Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an.
Aufgrund der Corona-Krise wurden die im Rahmen des blau-gelben Familienpaketes mit 1. September 2018 in Kraft getretenen Förderrichtlinien um eine mögliche Sonderförderung (Punkt 2.1.a.) des Landes Niederösterreich ergänzt.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesbetreuung
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13237
Fax: 02742/9005-13595