Steuern & Abgaben
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                                                    Landschaftsabgabe
                                                                                                
            
                                                                                                                    
                Zur Pflege, Erhaltung und Gestaltung der Landschaft Niederösterreichs erhebt das Land eine gemeinschaftliche Landesabgabe (Landschaftsabgabe) für landschaftsverbrauchende Maßnahmen und Tätigkeiten.
                                                    Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse
                                                                                                
            
            
                Für die Vergabe des Zweckzuschusses nach dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023, hat die NÖ Landesregierung am 23. Jänner 2024 die Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse beschlossen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
            Amt der NÖ Landesregierung
            Landhausplatz 1 
            3109 St. Pölten
            E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005
        
        
                
        
        
    Tel: 02742/9005
