Private Schulen und Schülerheime - Förderung

Erhalter von privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht und privaten Schülerheimen können für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 8. Schulstufe eine Beihilfe zur Abdeckung von Aufwendungen, welche nicht aufgrund des Privatschulgesetzes getragen werden, beantragen.

Das Ansuchen erfolgt mittels Ansuchen um Förderung einer privaten Schule oder eines privaten Schülerheims. Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie des Landes Niederösterreich zur Förderung privater Schulen und Schülerheime geregelt.  

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Letzte Änderung dieser Seite: 30.10.2018
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