Tierzucht


Allgemeines

Informationen zur Tierzucht und tierischen Produktion in Niederösterreich finden Sie im Grünen Bericht des Landes Niederösterreich, das ist der Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich. Dieser Bericht wird aufgrund des NÖ Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 6100 jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr erstellt.

Weitere Informationen zu Themen, die Tierzucht/tierische Produktion in Niederösterreich betreffen, finden Sie auf folgenden Seiten:

Landwirtschaftskammer Niederösterreich

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)

Grüne Berichte der Bundesländer   


Formblätter für agrarische De-minis-Beihilfen

Hier werden die Formblätter zur Abwicklung und Meldung agrarischer De-minimis-Beihilfen auf Basis § 20 NÖ Tierzuchtgesetz 2020 bereitgestellt.

Für Beihilfenwerber bzw. -innen:

De-minimis-Erklärung (Formblatt A)

Zur Erlangung einer Beihilfe müssen Beihilfenwerber bzw. -innen der Gemeinde alle im laufenden Kalenderjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren an diesen Personenkreis ausbezahlte, rechtlich relevante De-minimis-Beihilfen bekannt geben.

Für Gemeinden:
Gewährung agrarischer De-minimis-Beihilfen (Formblatt B)

Das Formblatt dient der Gemeinde zur schriftlichen Mitteilung der Beihilfengewährung gemäß § 20 NÖ Tierzuchtgesetz 2020 an die Beihilfenwerber bzw. -innen.

Jährliche Meldung ausbezahlter agrarischer De-minimis-Beihilfen (Formblatt C)

Jede Gemeinde meldet damit dem Land NÖ per E-Mail die von ihr im abgelaufenen Kalenderjahr ausbezahlten agrarischen De-minimis-Beihilfen gemäß § 20 NÖ Tierzuchtgesetz 2020 im Original EXCEL - Format bis zum 15. April des Folgejahres.

Wurden keine Beihilfen ausbezahlt, hat eine formlose Leermeldung an das Land NÖ zu erfolgen. 

weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 12984
Fax: 02742/9005 DW 13535
Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung