Tagesbetreuungseinrichtungen - Bewilligung zur Errichtung und Betrieb


Allgemeine Informationen

Tagesbetreuungseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages betreut und erzogen werden, sofern es sich nicht um Kindergärten, Schulen, Schülerheime oder Horte handelt. 


Aufgaben und Ziele einer Tagesbetreuungseinrichtung

Die Tagesbetreuung hat in Zusammenarbeit mit den Eltern möglichst familiennahe nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Pädagogik und nach den Grundsätzen der gewaltlosen Erziehung zu erfolgen. Sie hat Gewähr für die bestmögliche Betreuung, Erziehung und Bildung der Minderjährigen unter weitestgehender Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse zu bieten, wobei die erzieherische Wirkung der Gemeinschaft zu fördern ist. 


Voraussetzungen

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Tagesbetreuungseinrichtung hat insbesondere zu enthalten:

  1. ein sozialpädagogisches Konzept;
  2. einen Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Finanzkonzept);
  3. einen Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals;
  4. Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an der in Betracht kommenden Liegenschaft sowie eine Beschreibung deren Lage, des Ausmaßes und der beabsichtigten Nutzung (Lage-, Baupläne);
  5. eine Betriebsbeschreibung mit Angaben über die beabsichtigte Anzahl der Minderjährigen, der Gruppen, der Betreuungspersonen und Hilfskräfte, Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Sportmöglichkeiten;
  6. Bau- und Benützungsbewilligung oder Anzeige der Fertigstellung des Bauvorhabens an die Baubehörde, Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen;
  7. Befund über die Trinkwasserqualität, sofern die Versorgung nicht über eine öffentliche Trinkwasserleitung erfolgt.



Fristen

keine


Zuständige Stellen

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten


Rechtsgrundlagen

§ 3 Abs. 1 NÖ Kinderbetreuungsgesetz in Verbindung mit der NÖ Tagesbetreuungsverordnung



NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996


NÖ Tagesbetreuungsverordnung


Download

Vor Inbetriebnahme der Tagesbetreuungseinrichtung ist das Formular Ansuchen um Bewilligung des Betriebes bzw. einer neuen Gruppe zu übermitteln.


Zum Formular

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesbetreuungseinrichtungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten Wald Alexander E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13249
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 3.10.2023
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