Aktualisierung des NÖ Emissionskatasters
Hier finden Sie Informationen zur aktuell laufenden Erhebung für den Emissionskataster Niederösterreich.
Um die Daten des Emissionskatasters aktuell zu halten, müssen laufend Aktualisierungen durchgeführt werden. Einige weniger aufwändige Aktualisierungen erfolgen dabei in kurzen Intervallen, andere müssen in gewissen, größeren Zeitabständen direkt bei den Emittenten erfragt werden. Zurzeit erfolgt dazu in den Bereichen
- Sachgütererzeugung,
- Dienstleistungen,
- Handel,
- Beherbergung und Tourismus
eine Erhebung der Emissionsdaten mittels eines Online-Fragebogens.
Sollte Ihr Betriebsstandort Teil der derzeit laufenden Erhebung sein, werden Sie in den kommenden Wochen per E-Mail direkt von uns kontaktiert. Lesen Sie bitte das Ihnen zugesendete Anschreiben sorgfältig und werfen Sie bei auftretenden Fragen einen Blick in die „Häufig gestellten Fragen“ im Anhang Ihres Schreibens bzw. hier auf der Website.
Sollten sich Ihre Fragen durch die FAQs nicht lösen lassen, stehen wir gerne per
E-Mail und unter unserer Telefon-Hotline für Sie zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es zu Anfangszeiten der Befragung zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen kann.
Wir bedanken uns bereits vorab dafür, dass Sie uns bei dieser Erhebung unterstützen!
Hotline
Sollten sich Ihre Fragen durch die unten anführten FAQs nicht klären lassen, erreichen Sie uns
- schriftlich unter support.emikat@noel.gv.at sowie unter der
- Telefonnummer 02742 / 9005 46931
(Montag bis Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr)
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden und um Ihre Frage möglichst rasch beantwortet zu haben, lesen Sie bitte unbedingt die FAQs, bevor Sie uns kontaktieren. Dankeschön!
Häufig gestellte Fragen
§ 9 Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L):
(1) Soweit dies zur Erstellung eines Programms gemäß § 9a erforderlich ist, hat der Landeshauptmann einen Emissionskataster (§ 2 Abs. 11), in dem alle in Betracht kommenden Emittentengruppen erfasst werden, gemäß der Verordnung nach Abs. 2 zu erstellen. Durch die Veröffentlichung von Daten aus dem Emissionskataster dürfen Geschäfts und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden.
(2) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat mit Verordnung nähere Vorschriften über Inhalt und Umfang der Emissionskataster festzulegen. Die Verordnung hat jedenfalls Angaben zu enthalten über
- Die zu berücksichtigenden Emittentengruppen
- die erforderliche räumliche Auflösung,
- das zu verwendende geodätische Bezugssystem,
- die für die Berechnung anzuwendenden Emissionsfaktoren
- die auszuweisenden Einzelquellen.
(3) Soweit dies zur Erstellung des Emissionskatasters erforderlich ist, hat der Landeshauptmann auf alle bei den Behörden vorhandenen Daten zurückzugreifen. Zusätzlich kann er dazu auf Daten, die bei mit behördlichen Aufgaben beliehenen Unternehmen und Institutionen auf Grund gesetzlich vorgesehener Erhebungen vorhanden sind, zugreifen. Soweit erforderlich, haben Betreiber von Anlagen (§ 2 Abs. 10)dem Landeshauptmann auf Verlangen Auskünfte über vorhandene Messergebnisse sowie über vorhandene emissionsbezogene Daten, wie Menge, Art und Zusammensetzung der Brennstoffe und Produktionsmittel und emissionsmindernde Vorkehrungen, zu erteilen.
Ja. Mit der Erhebung wird das gesamte Gewerbe abgefragt. Es erhalten somit auch reine Dienstleistungsbetriebe den Fragebogen, da in der Regel zumindest eine Heizungsanlage für Raumwärme und/oder Warmwasser oder ein Fernwärmeanschluss betrieben wird.
Ja. Wir haben die Betriebe gemäß ihrer Fachgruppenzuteilung ausgewählt. Bei einigen Betrieben ist nicht nur eine Tourismus-/Beherbergungstätigkeit hinterlegt, sondern oft auch mehrere wirtschaftliche Aktivitäten wie z. B. andere Dienstleistungen, eine Produktion oder dergleichen. Trotzdem ist oft ein bestimmter Prozentanteil der betrieblichen Aktivitäten eine Tourismus-/Beherbergungsaktivität, weshalb der Betrieb für die Erhebung ausgewählt wurde. Sollte kein Bezug zu Beherbergung/Tourismus bestehen, verständigen Sie uns bitte schriftlich unter support.emikat@noel.gv.at.
Falls ihr Betrieb nicht mehr existiert oder an eine andere Betreiberin oder einen anderen Betreiber übergeben wurde, so teilen Sie uns das bitte schriftlich unter support.emikat@noel.gv.at mit. Geben Sie darin den Firmennamen, Adresse, Login-Name und Passwort Ihres Anschreibens an und teilen Sie uns ggf. die Kontaktdaten der neuen Betreiberin oder des neuen Betreibers mit.
Sofern Sie Zahlen nicht (genau) kennen, versuchen Sie bitte, diese – so gut es Ihnen gelingt – abzuschätzen, z.B. Geschäftsflächen. Die Daten werden nach der Erhebung von unserer Seite qualitätsgesichert. In Fällen von untypischen Angaben kann es sein, dass wir noch einmal bei Ihnen nachfragen. Bitte passen Sie besonders auf die Verwendung der richtigen Einheiten auf z. B. bei Erdgasmengen: Hier kann eine Angabe in Kubikmeter [m³] erfolgen oder in Kilowattstunden [kWh]. Daten zum Stromverbrauch und zum Energieeinsatz für die Heizung entnehmen Sie am besten der Jahresabrechnung Ihres Energielieferanten.
Um den Fragebogen erfolgreich abgeben zu können, müssen Sie zumindest eine provisorische „Heizungsanlage“ anlegen. (Das ist ein Pflichtfeld, ohne eine „Heizungsanlage“ lässt sich der Fragebogen nicht erfolgreich abgeben.) Wenn Sie keine Information zur Heizungsanlage haben, dann geben Sie bitte als Anlagennummer „1“ ein und als Anlagenbezeichnung „Heizung“. Diese beiden Angaben reichen aus, damit Sie den Fragebogen abgeben können. Für uns sind in so einem Fall dann aber weitere Informationen notwendig. Geben Sie daher bitte unbedingt bei der letzten Seite des Fragebogens „Abgabe“ im Feld „Kommentar“ Informationen zu Ihrer speziellen Situation an. Falls möglich, bitte auch Kontaktdaten der Besitzerin oder des Besitzers des Gebäudes angeben, damit wir die Verbrauchsdaten im Nachgang ggf. auf diesem Weg direkt einholen können.
Um Tippfehler zu vermeiden, können Sie die Benutzerkennung und das Kennwort kopieren und in die entsprechenden Felder bei der Anmeldung einfügen. In wenigen Fällen kann es sein, dass die Sicherheitseinstellungen im verwendeten Browser oder generell die Einstellungen am verwendeten PC den Login zum Fragebogen nicht zulassen (elementare Cookies müssen im Browser aktiviert sein). In so einem Fall kann es helfen einen anderen Browser oder einen anderen PC zu verwenden. (Der Fragebogen funktioniert auch am Smartphone oder Tablet.) Falls all diese Lösungsvorschläge dennoch keine Abhilfe schaffen, geben Sie uns bitte per E-Mail unter support.emikat@noel.gv.at Bescheid. In diesem Fall müssen wir eine individuelle Lösung finden.
Die fehlerhaften Angaben werden rosa markiert. Klickt man auf den Link [Gehe zu] wird man direkt zur Fehlerquelle geleitet. Befindet sich der Fehler in einem Datensatz (z.B. bei den Anlagendaten) muss der fehlerhafte Eintrag ausgewählt werden und im Datensatz nochmals auf „Seite prüfen“ geklickt werden, um wieder über den Link [Gehe zu] zum konkreten Fehler geleitet zu werden.
Nein, in diesem Fall müssen Sie den Fragebogen nicht ausfüllen. Der Fragebogen ist nur für Unternehmen, die eine klassische, eigenständige Arbeitsstätte (Produktion, Geschäft, Werkstätte, Büro- oder Verwaltungsgebäude, etc.) betreiben, gedacht. Falls das auf Sie zutrifft, geben Sie uns das bitte per E-Mail unter support.emikat@noel.gv.at bekannt, dann können wir das in unseren Daten vermerken.
Für Wärmepumpen bitte als Energieträger der Heizungsanlage „Alternative Energie“ auswählen. Der Energieverbrauch der Wärmepumpe kann dann geschätzt werden. Sollte der Verbrauch schwer zu schätzen sein, orientieren Sie sich an den Angaben zum Stromverbrauch (in kWh) und dem prozentuellen Stromverbrauch fürs Heizen, welchen Sie zuvor angegeben haben.
Stromdirektheizungen (Infrarot, E-Radiatoren, ...) sollen nicht als eigene Heizungsanlagen eingetragen werden. Um die Energie für die Stromdirektheizungen trotzdem zu erfassen, sollten diese beim Stromverbrauch für das Heizen miteinberechnet werden.
Die von Ihnen angeführten Informationen fließen in die Emissionskatastererhebung nach § 9 Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) und in nachfolgende Emissionsberechnungen ein. Es werden keine Daten personenbezogen veröffentlicht oder weitergegeben. Sofern Darstellungen für Printmedien, Internet, etc. erstellt werden, werden Daten nur aggregiert und ohne Rückführbarkeit auf einzelne Geschäftstätigkeiten verwendet.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik Landhausplatz 1, Haus 13 3100 St. Pölten E-Mail: post.bd4numbis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 14251
