Verrechnung Tierseuchenüberwachung


Verrechnung, NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009


Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009.

Formular

ab Jänner 2025: Zum Verrechnungsformular für amtliche Kontrollen und amtliche Probenziehungen in Geflügelbetrieben

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder  Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)


Verrechnung, MKS (Maul- und Klauenseuche) amtliche Kontrollen und amtliche Probenziehung

Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß der MKS-Bekämpfungsverordnung i.d.g.F. BGBl. II Nr. 54/2025

Formular

ab April 2025: Zum Verrechnungsformular für amtliche Kontrollen und amtliche Probenziehung in Betrieben mit empfänglichen Tierarten

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)


Verrechnung, AI-Überwachung auf Schlachthöfen, Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in Hausgeflügel in Österreich

Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Blutprobenziehungen gemäß der Kundmachung zu Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in

Hausgeflügel- und Wildvogelbeständen in Österreich

Formular

ab April 2025: Zum Verrechnungsformular für amtliche Blutprobenziehung am Schlachthof zur AI Überwachung 

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)

 

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 24.4.2025
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