Huf- und Klauenbeschlag

Der Huf- und Klauenbeschlag ist seit der Novelle der Gewerbeordnung ein freies Gewerbe. Informationen zum Lehrberuf Hufschmied finden Sie in der Hufschmied/in Ausbildungsverordnung und auf der Homepage der WKÖ.

Die Überwachung des Huf- und Klauenbeschlags obliegt den Amtsärztinnen und Amtsärzten. 

Hufschmiede, die sich in einem Verwaltungsbezirk niederlassen, müssen die Berufsausübung der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt geben.

Ihre Kontaktstelle des Landes für Lebensmittelkontrolle

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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