ID-Austria

Jede Passbehörde bietet im Zuge der Ausstellung eines Reisedokumentes die ID Austria an, Sie haben jedoch die Möglichkeit die ID Austria auch separat bei einer Registrierungsbehörde zu beantragen.

Wo bekommen Sie die ID Austria? 

Foto eines Handys

Die ID Austria können Österreichische Staatsbürger während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro Landhaus, in den Bürgerbüros der NÖ Bezirkshauptmannschaften oder einer ermächtigten Gemeinde (für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in dieser Gemeinde) beantragen. Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, wird um vorherige Terminreservierung (Online-Terminbuchung und Terminanfrage) ersucht.

Die persönliche Vorsprache dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder einen Führerschein in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und ein aktuelles Passfoto und Ihr Mobiltelefon mit. Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) ist nur dann erforderlich, wenn Sie keinen gültigen österreichischen Reisepass oder Personalausweis besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

Wenn Ihre Handy-Signatur bereits behördlich registriert worden ist (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern kann diese Handy-Signatur online auf die ID Austria umgestellt werden.

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Dort finden Sie auch weitere Informationen, z.B. betreffend des Wohnsitznachweises, des Beschäftigungsverhältnisses oder der Asylberechtigung.

Voraussetzungen für die ID Austria

Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
  • Smartphone mit der App „ID Austria in der aktuellsten Version.
  • aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) auf dem Smartphone.
  • abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung. Ausnahme: Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur bereits behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria direkt in der App „ID Austria“ ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.   

Hinweis: Die ID Austria kann auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel anstelle eines Smartphones registriert und verwendet werden.

Was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?

  • Für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, wird nunmehr die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf die ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.
  • Alle Nutzerinnen und Nutzer werden bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Stufen der ID Austria

Die ID Austria steht in zwei unterschiedlichen Ausprägungen zur Verfügung:

ID Austria mit Basisfunktion

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann jedoch nicht mehr verlängert werden.

WICHTIG! Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.

ID Austria mit Vollfunktion

Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone - eAusweise (oesterreich.gv.at) und die EU-weite Anerkennung.

Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer  der Handy-Signatur übernommen, diese kann dann online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.

Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können jedoch auch darauf verzichten.

Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese jederzeit online auf die ID Austria mit Basisfunktion umstellen. Dazu ist kein Behördenweg nötig.

Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann jedoch nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur können Sie unter a-trust.at/konto einsehen und auch verlängern.

Der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria wird empfohlen, wenn Sie auch ohne Behördengang alle Services der App „Digitales Amt“ weiter nutzen wollen.

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte das Servicecenter.

Hilfe und Kontakt

Hier finden Sie Hilfe bei der Registrierung, Anmeldung oder Nutzung von ID Austria. 

Weiterführende Informationen zu ID Austria

Informationen und Services zur Verwaltung und Problemlösung

Fragen rund um die ID Austria sowie die App „ID Austria“ 

Ihre Kontaktstelle des Landes

Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 21.6.2025
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