SVS-Zuschuss – Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen
Förderung für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Angehörige.
Fördervoraussetzungen
Die Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt 2024.
In den für die Förderungsberechtigung maßgeblichen Beschäftigungszeiten muss für den Angehörigen eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem BSVG bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen bestanden haben.
Antragstellung und Abwicklung
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung. Die Antragstellung ist elektronisch einzubringen. Die Details sind dem Merkblatt 2024 zu entnehmen. Die Antragstellung ist im Jahr 2024 von 02. Jänner 2024 bis 30. September 2024 für das Jahr 2023 möglich. Danach erfolgt ein Abgleich mit den Daten der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und die Prüfung der Anträge bezüglich Versicherungsmonate und Qualifizierungsnachweis. Die erforderlichen Qualifizierungsnachweise sind durch Zeugniskopien zu erbringen.
Downloads
- Download: Verpflichtungserklärung-SVS-Zuschuss (doc, 0.1 MB)
- Download: Sonderrichtlinie (doc, 0.1 MB)
- Download: SVS-Merkblatt 2024 (doc, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für den SVS-Zuschuss
Abteilung Landwirtschaftsförderung Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12839
Fax: 02742/9005-13535