Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO)

 
Logo Landschaftsfonds


Die Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen unter Berücksichtigung von Auswirkungen des Klimawandels hat der NÖ Landschaftsfonds zum Ziel.

Der Fonds wurde im Jahr 1993 vom Land Niederösterreich gegründet. Seit dem Jahr 1994 erfolgt die Dotation des Fonds im Wesentlichen auf Grundlage des NÖ Landschaftsabgabegesetzes (LBGl. 3630-0) durch die so genannte "Landschaftsabgabe".

Diese Abgabe wird für das obertägige Gewinnen von mineralischen Rohstoffen eingehoben und zweckgebunden für Projekte verwendet, die den Zielsetzungen des Fonds dienen.


Was wird gefördert?

Der Projektantrag muss vor Projektbeginn bei der Geschäftsstelle des Landschaftsfonds eingereicht werden und einem der folgenden Projekttypen zuordenbar sein:


Was wird gefördert?


Bearbeitet werden die Anträge von den jeweils fachlich zuständigen Dienststellen.


Landschaftsgestaltung

  • Pilotprojekte und Bildungsprojekte;
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Antragsformular (siehe Downloads)

Allgemeine Förderungsbedingungen für landschaftsgestaltende Maßnahmen

Naturraummanagement

  • Gezielte Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung, Wiederherstellung und Vernetzung von Lebensräumen;
  • Langfristige Sicherung von naturschutzfachlich besonders geeigneten Flächen;
  • Schutz und Management von Gebieten mit hohem Naturwert und von Lebensräumen mit besonderem Beitrag zum Klimaschutz (Moore, Grünland, Wald);
  • Pflege und Erhaltung ökologisch wertvoller Landschaftselemente
  • Erstellung von Pflege- und Erhaltungskonzepten;
  • Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Pflegemaßnahmen;
  • Aufwendungen für Evaluierung, Monitoring und Projektbetreuung;
  • Pilotprojekte und Bildungsprojekte.

Antragsformular (siehe Downloads)

Vorhabensdatenblatt Naturraummanagement

Artenschutz

  • Gezielte Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung und Wiederherstellung und Vernetzung von Lebensräumen für bedrohte Arten;
  • Maßnahmen zum Management von Vorkommen oder Populationen geschützter bzw. gefährdeter Arten;
  • Aufwendungen für Evaluierung, Monitoring und Projektbetreuung;
  • Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zu Artenschutzprojekten;
  • Schadensvorbeugung und Schadensabgeltungen für durch geschützte Arten und ganzjährig geschonte jagdbare Arten verursachte Schäden bzw. deren Vorbeugung; 
  • Grundlagenarbeit im Bereich Artenschutz.

Antragsformular (siehe Downloads)

Vorhabensdatenblatt Artenschutz

Nachhaltige Landnutzung

  • Maßnahmen, die zur nachhaltigen Landnutzung, zur Verbesserung der Wirtschaftsweise und zum Bodenschutz im Sinne der Erhaltung einer intakten Kulturlandschaft beitragen;
  • Aufwendungen für Evaluierung, Monitoring, Projektbetreuung und Beratung, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung zu Projekten der nachhaltigen Landnutzung;
  • Pilotprojekte und Projekte der angewandten Forschung und Demonstrationsprojekte;
  • Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung umweltschonender Wirtschaftsweisen;
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Antragsformular (siehe Downloads)

Wald

  • Bepflanzungsprojekte (z. B. seltene Baumarten, Waldrandgestaltung, etc.);
  • Pflege und Erhaltung wertvoller Baumbestände;
  • Erholungswälder und Erholungswaldeinrichtungen;
  • Wildökologische Begleitmaßnahmen;
  • Demonstrations-, Forschungs- und Versuchsprojekte zu aktuellen Wald und/oder wildökologischen Fragestellungen;
  • Bewusstseinsbildung und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit.

Antragsformular (siehe Downloads)

Touristische Einrichtungen

  • Schaffung und Attraktivierung von touristischen (Erlebnis-)Wanderangeboten;
  • Touristische Maßnahmen im Bereich von Naturparken.

Antragsformular (siehe Downloads)

Leitfaden Antragstellung Wandern

Formular Rechnungszusammenstellung für den LAFO-Projekttyp Touristische Einrichtungen

Gewässer

Beratungs-, Planungs-, Investitionskosten (Bau, Bepflanzung) für:

  • Neuanlage und Revitalisierung von Stillgewässern;
  • Naturnahe Umgestaltung bestehender Kleingewässer im öffentlichen Interesse;
  • Lineare und punktuelle Maßnahmen zur Erhaltung und Revitalisierung ökologisch intakter Fließgewässer (Beseitigung ökologischer Beeinträchtigungen, Errichtung von Aufstiegshilfen, Gerinnedotation und Revitalisierung von Altarmen, Wiederherstellung natürlicher Sohlverhältnisse, Anlage von Gewässerbegleitstreifen);
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts (Erosionsschutz und Wasserrückhalt, Wiederherstellung von Vernässungsflächen, Kulturartenveränderungen im Abflussbereich, Schaffung und gewässerkonforme Betreuung von Überflutungsflächen, Grundankauf);
  • Aktivitäten und Projekte zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels;
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit. 

Antragsformular (siehe Downloads)

Vorhabensdatenblatt Gewässer

Leitlinien Gewässer

Merkblatt zur Förderung von Feuchtbiotopen

Merkblatt zur Förderung naturnaher Umgestaltung bestehender Kleingewässer

Wer kann einen Antrag stellen?

Als Förderungsempfänger kommen alle natürlichen und juristischen Personen und Gebietskörperschaften in Betracht, wenn sie das Förderungsziel erfüllen und zur Durchführung der Maßnahmen keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.

Im Falle der Gewährung der Förderung auf Basis der genehmigten staatlichen Beihilfe werden die Beihilfen nur KMUs gewährt (gemäß Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014).


Einreichung

Die Einreichung von Projektvorhaben muss jedenfalls vor Beginn der Umsetzung
bei der Geschäftsstelle des Fonds unter nachstehender Adresse erfolgen: 

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für den NÖ Landschaftsfonds

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12980
Fax: 02742/9005-13535
Letzte Änderung dieser Seite: 3.5.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung