ÖPUL 2015 – das Agrar-Umweltprogramm bis 2020


Was ist ÖPUL?

Mit dem Agrar-Umweltprogramm, dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL), wird eine umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen gefördert. Für das ÖPUL wurde ein integraler, horizontaler Ansatz gewählt, der eine weitgehend flächendeckende Teilnahme der österreichischen Landwirtschaft zum Ziel hat. Das ÖPUL ist weiterhin ein wesentliches Element und Instrument der Agrarpolitik und der regionalen Entwicklung in Österreich. Die Finanzierung des Programms erfolgt durch die EU, Bund und Länder.


Übergeordnete Ziele

  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt
  • Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
  • Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
  • Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft


Positive Beiträge des ÖPUL als Ganzes

  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes
  • Befriedigung der steigenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Umweltdienstleistungen
  • Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft und der Kulturlandschaft
  • Jede Maßnahme weist detaillierte Ziele auf


Maßnahmen im ÖPUL 2015

  1. Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
  2. Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
  3. Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide
  4. Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
  5. Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
  6. Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
  7. Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
  8. Mulch und Direktsaat (inkl. Strip-Till)
  9. Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
  10. Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
  11. Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen
  12. Silageverzicht
  13. Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
  14. Bewirtschaftung von Bergmähwiesen
  15. Alpung und Behirtung
  16. Vorbeugender Grundwasserschutz
  17. Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
  18. Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen
  19. Naturschutz
  20. Biologische Wirtschaftsweise
  21. Tierschutz - Weide
  22. Natura 2000 - Landwirtschaft

 

Das ÖPUL 2015 - das 5. Agrar-Umweltprogramm seit 1995 - ist Teil des „Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014 bis 2020" (LE 14-20). Es handelt sich um ein komplexes Programm mit 22 Maßnahmen, die überwiegend in ganz Österreich angeboten werden. Die Biologische Landwirtschaft, die Tierschutzmaßnahme Weidehaltung und die Förderung Natura-2000-Landwirtschaft sind eigene Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, werden aber im Rahmen der  ÖPUL-Sonderrichtlinie gemeinsam umgesetzt und von der AMA  abgewickelt. Durch flächendeckendes Anbieten und breite Streuung der Maßnahmen kann grundsätzlich jeder landwirtschaftliche Betrieb bei Einhaltung der Einstiegs- und Förderungsvoraussetzungen am ÖPUL teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Das ÖPUL-Programm und alle Verpflichtungen daraus laufen bis Programmende 2020. Die Mindestlaufzeit von Verpflichtungen beträgt 5 Jahre, ein Einstieg in das ÖPUL ist somit noch mit dem Herbstantrag 2015 - Verpflichtungsbeginn 2016 (bei Begrünungen Herbst 2015) möglich.

In NÖ nehmen 2015 etwa 14.100 Betriebe mit einer Fläche von etwa 840.000 ha mit zumindest einer Maßnahme am ÖPUL teil.


Abwicklung

Mit der Förderungsabwicklung ist die Agrarmarkt Austria (AMA) betraut. Sie nimmt die Ansuchen über die Landwirtschaftskammern entgegen, entscheidet über die Gewährung der Prämien, kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen und legt bei Verstößen die einzelbetrieblichen Sanktionen fest. Die Naturschutz- und Agrarbehörden der Länder (Ämter der Landesregierungen) sind bei Maßnahmen mit starkem Naturschutzbezug eingebunden. Die Landwirtschaftskammern sind bei der Umsetzung (Entgegennahme der Ansuchen und Meldungen u.a.) und Beratung wesentlich eingebunden. 

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung 
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13604
Fax: 02742/9005-13535
Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2024
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