Änderung der Wahlbestimmungen in der NÖ Feuerwehrordnung
Ab Jänner 2026 finden wieder die Wahlen der Feuerwehrfunktionäre in Niederösterreich statt.
Um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten, hat der NÖ Landesfeuerwehrverband aus den Erfahrungen der letzten Wahlen Änderungen der Wahlbestimmungen in der NÖ Feuerwehrordnung vorgeschlagen, die im Wesentlichen Klarstellungen, Präzisierungen und notwendige organisatorische Ergänzungen beinhalten.
Diese Änderungen wurden von der NÖ Landesregierung bereits genehmigt und treten mit 1. Mai 2025 in Kraft.
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Zivil- & Katastrophenschutz
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352
Fax: 02742/9005-13520
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Letzte Änderung dieser Seite: 25.4.2025