Sitze

Änderungen an den Fahrzeugsitzen

Austausch der Sitze

a) Sitze mit EG-Bauartgenehmigung

Ersetzt man einen Sitz gegen einen Sitz mit EG-Bauartgenehmigung, muss lediglich das Genehmigungsdokument mitgeführt werden. Der Austausch erfordert keine Eintragung in das Fahrzeugdokument.

Bitte achten Sie beim Kauf des Sitzes auf ein deutlich erkennbar am Sitz angebrachtes EU-Genehmigungszeichen, um bei einer Kontrolle die eindeutige Zugehörigkeit des Sitzes zum Gutachten der EG-Bauartgenehmigung nachzuweisen.

b) Sitze ohne EG-Bauartgenehmigung

Für den Einbau eines Sitzes ohne EG-Bauartgenehmigung muss ein Gutachten über die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien für Sitze und deren Befestigung vorgelegt werden.

Der Einbau ist im Genehmigungsdokument einzutragen. Bei fehlender Verstellmöglichkeit (z.B. "Schalensitz"), wird eine Verwendungseinschränkung, "nur für Wettbewerb" vorgeschrieben.

Das Fahrzeug muss vorgeführt werden. Bitte nehmen Sie sich einen Termin über unsere Online-Terminverwaltung oder kontaktieren Sie uns persönlich.

FAQ (häufig gestellte Fragen)


Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 26.11.2020
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