NÖ Jagdkarten

Wann darf ich in NÖ jagen gehen?
Wann bekomme ich eine NÖ Jagdkarte ausgestellt?
Was benötige ich zur Ausstellung einer NÖ Jagdkarte?
Wo bekomme ich meine NÖ Jagdkarte?
Wie lang ist meine NÖ Jagdkarte gültig?
Wie sieht die NÖ Jagdkarte aus?
Was kostet eine NÖ Jagdkarte?


Wann darf ich in NÖ jagen gehen?

Wenn Sie in NÖ jagen gehen wollen, müssen Sie:

  • eine gültige Jagdkarte oder
  • eine Jagdgastkarte in Verbindung mit einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes oder eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz mit sich führen,
  • jedenfalls die Erlaubnis der bzw. des Jagdausübungsberechtigten haben.

Die Jagdkarte wird von Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) ausgestellt. Dazu müssen Sie vor der Ausstellung die Jagdkartenabgabe einschließlich des Verbandsbeitrages beim NÖ Landesjagdverband, 1080 Wien, Wickenburggasse 3, bezahlt haben.

Wann bekomme ich eine NÖ Jagdkarte ausgestellt?

Eine NÖ Jagdkarte kann jeder Person ausgestellt werden, die die "jagdliche Eignung" beweisen kann. Der Normalfall ist die Ablegung einer Jagdprüfung. Die Jagdprüfung können Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes (Kontaktadresse siehe unten) ablegen. Wenn Sie nicht in NÖ wohnen, können Sie die Jagdprüfung beim NÖ Landesjagdverband in Wien machen.

Haben Sie bestimmte Prüfungen an der Universität für Bodenkultur abgelegt oder eine öffentliche oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Försterschule oder Forstfachschule oder den entsprechenden Lehrgang an einer landwirtschaftlichen Fachschule erfolgreich abgeschlossen, brauchen Sie keine Jagdprüfung abzulegen.

Eine NÖ Jagdkarte bekommen Sie nur ausgestellt, wenn keine Verweigerungsgründe vorliegen. Verweigerungsgründe sind z.B.:

  • Bestrafung wegen jagd-, natur- oder tierschutzrechtlicher Vorschriften,
  • bestimmte Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch oder
  • die Verhängung eines Waffenverbotes

Was benötige ich zur Ausstellung einer NÖ Jagdkarte?

Damit Ihnen eine NÖ Jagdkarte ausgestellt werden kann, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular auf Ausstellung einer NÖ Jagdkarte
  • Einzahlungsnachweis Verbandsbeitrag und Jagdkartenabgabe (beim NÖ Landesjagdverband erhältlich, Kontaktadressen: siehe unten)
  • aktuelles Lichtbild (entsprechend den Passbildkriterien)
  • amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass) 
  • Nachweis der jagdlichen Eignung (z.B. Prüfungszeugnis, Jagdkarte eines anderen Bundeslandes, Zeugnisse BOKU bzw. Forst- oder landwirtschaftliche Fachschule)
  • Nachweis der Ableistung des Wehrdienstes bzw. Ausnahme vom Waffenverbot für Zivildiener (Bescheid der Landespolizeidirektion) 

Für die erneute Ausstellung einer NÖ Jagdkarte (Ausstellung eines Jagdkartenduplikats) werden nur Ihre bisherige Jagdkarte zum Nachweis der jagdlichen Eignung, der Einzahlungsnachweis sowie ein Lichtbild benötigt.

Wo bekomme ich meine NÖ Jagdkarte?

Die NÖ Jagdkarte wird Ihnen von der Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Wohnortes ausgestellt (Bürgerbüro). Grundsätzlich ist dies jene des Hauptwohnsitzes. Haben Sie keinen Hauptwohnsitz, aber einen Nebenwohnsitz (z.B. Ferienwohnung) in NÖ, ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Nebenwohnsitzes für die Ausstellung der NÖ Jagdkarte zuständig.

Haben Sie keinen Wohnsitz in NÖ (wohnen Sie z.B. in Wien) können Sie zu jeder Bezirksverwaltungsbehörde in NÖ gehen und sich dort Ihre NÖ Jagdkarte ausstellen lassen (z.B. zum Bürgerbüro im Palais Niederösterreich, 1014 Wien, Herrengasse 13).

Achtung:

Das Bürgerbüro im Palais Niederösterreich ist der Bezirkshauptmannschaft Tulln zugeordnet. 

Sollten Sie Ihre Jagdkarte beim Bürgerbüro im Palais Niederösterreich, 1014 Wien, Herrengasse 13 beantragen wollen, wählen Sie auf der Webseite des Landes NÖ bei der Übermittlung des Antrages über das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“ die Bezirkshauptmannschaft Tulln als Empfangsstelle aus.

Bitte geben Sie als Betreff "Antrag auf Ausstellung einer NÖ Jagdkarte" an.

Sie können das unterschriebene Antragsformular auch persönlich beim Bürgerbüro im Palais Niederösterreich abgeben oder dorthin postalisch übermitteln. 

Bei Übermittlung des Antragsformulars per E-Mail (post.bhtu@noel.gv.at), weisen Sie bitte darauf hin, dass dieses vom Bürgerbüro im Palais Niederösterreich bearbeitet werden soll. 

Wie lang ist meine NÖ Jagdkarte gültig?

Gültig ist eine NÖ Jagdkarte nur, wenn die Jagdkartenabgabe und der Verbandsbeitrag (Beitrag zur Mitgliedschaft in NÖ Landesjagdverband) bezahlt wurde (Zahlscheinabschnitt bzw. Ausdruck der Zahlung via Internetbanking in die Jagdkarte einlegen).  

Nach der erstmaligen Ausstellung gilt die NÖ Jagdkarte für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurde. Danach bleibt sie solange gültig, solange Sie die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag bezahlen. Die Vorschreibung der Jagdkartenabgabe und des Verbandsbeitrages erfolgt durch den NÖ Landesjagdverband.

Wenn Sie ein Jahr oder mehrere Jahre lang die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag nicht einzahlen, verfällt die Jagdkarte nicht. Sie können dann jederzeit wieder einzahlen und die Jagdkarte wird wieder gültig. Die Grenze dafür ist 20 Jahre: Sollten Sie 20 Jahre lang keine gültige Jagdkarte besitzen, wird diese dauerhaft ungültig.

Wie sieht die NÖ Jadgkarte aus?

Seit 3. Mai 2021 werden NÖ Jagdkarten ausschließlich im Scheckkartenformat ausgestellt. 

Bereits ausgestellte Jagdkarten (im Papierformat) sind solange gültig, bis sie durch eine Jagdkarte im Scheckkartenformat ersetzt werden. Eine Pflicht zum Austausch einer im Papierformat ausgestellten Jagdkarte gegen eine solche im Scheckkartenformat besteht nicht. 

Die Zustellung der Jagdkarte im Scheckkartenformat bedarf einer gewissen Zeit. Zur Ausübung der Jagd vor Zustellung der Jagdkarte im Scheckkartenformat kann daher eine maximal acht Wochen gültige vorläufige Jagdkarte ausgestellt werden. Auf die Ausstellung der vorläufigen Jagdkarte können Sie verzichten. 

Für die Antragstellung können Sie das untenstehende Formular verwenden.


Was kostet eine NÖ Jagdkarte?

Die NÖ Jagdkarte kostet ab 1. Jänner 2024:

Kosten pro Jahr

Verbandsbeitrag127,40
Jagdkartenabgabe37,90
Gesamt165,30


Bei Fragen zur Entrichtung des Verbandsbeitrages und der Jagdkartenabgabe kontaktieren Sie bitte den NÖ Jagdverband.


Ausstellung der NÖ Jagdkarte

Verwaltungsabgabe22,20
Feste Gebühren
Antrag14,30
Beilagen pro Bogen bzw. bei elektronischen Beilagen pro Beilage3,90
Vorläufige Jagdkarte14,30
Jagdkarte im Scheckkartenformat14,30
zum Online-Formular (Allgemeines Anbringen)


weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881
Fax: 02742/9005-13050   
Letzte Änderung dieser Seite: 1.1.2024
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