Monkeypox (Mpox, Affenpocken)

Das Mpox-Virus ist ein zoonotisches Virus mit doppelsträngiger DNA und wurde beim Menschen erstmals 1970 entdeckt. Eine Übertragung von Tier zu Mensch, aber auch von Mensch zu Mensch ist möglich.

Das Virus kommt hauptsächlich in den tropischen Regenwaldgebieten Zentral- und Westafrikas bei Nagetieren oder Primaten vor. Immer wieder werden in anderen Ländern Menschen mit Mpox identifiziert, nachdem sie in Regionen gereist sind, in denen die Mpox endemisch sind.

Seit Anfang Mai 2022 wurden mehrere Fälle von Mpox gleichzeitig in mehreren nicht endemischen (auch europäischen) Ländern, festgestellt. Dies war bisher nicht typisch für Mpox.

Welche Symptome hat man bei einer Infektion?

Nach 5 bis 14 Tagen, spätestens nach 21 Tagen, treten die ersten, typischen Symptome auf:

  • plötzlich einsetzendes, hohes Fieber mit starken Kopfschmerzen
  • Rückenschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Unwohlsein
  • Lymphknotenschwellung
  • Abgeschlagenheit
  • charakteristischen Hautveränderungen (pockenähnliche Exantheme)

Der Ausschlag beginnt in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen nach Beginn des Fiebers.

Die Läsionen können flach oder leicht erhaben, mit einer klaren oder gelblichen Flüssigkeit gefüllt sein und dann verkrusten, eintrocknen und abfallen. Die Anzahl der Läsionen bei einer Person kann von einigen wenigen bis zu mehreren Tausend reichen. Der Ausschlag tritt vor allem im Gesicht, an den Handflächen und Fußsohlen auf, kann aber auch am Mund, an den Genitalien und an den Augen auftreten. Nach zwei bis vier Wochen verschwinden diese Ausschläge in der Regel wieder.

Gibt es eine Impfung?

Für bestimmte Personengruppen ist eine prä-expositionelle Impfung zur Vorbeugung empfohlen. Es sind zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen vorgesehen. Für Personen, die vor Jahrzehnten mit den damals verwendeten Pockenimpfstoffen geimpft wurden, reicht eine Impfung, da von einer gewissen Immunität ausgegangen werden kann.

Wer kann derzeit eine Impfung in Anspruch nehmen?

Die Impfung gegen Mpox ist aktuell für die allgemeine Bevölkerung weder empfohlen noch vorgesehen.

Personengruppen, für die eine präexpositionelle Prophylaxe empfohlen wird:

  • Personal in spezialisierten Laboren, die mit Orthopoxviren arbeiten (Arbeit mit Proben von an Mpox Infizierten bzw. dem Virus selbst)
  • Gesundheitspersonal, das einem sehr hohen Expositionsrisiko durch an Mpox erkrankten Personen bzw. Orthopoxviren ausgesetzt ist (designierte Abteilungen/Ambulanzen/Ordinationen für die Diagnostik und Therapie von mit Mpox infizierten Personen)
  • Personen mit individuellem Risikoverhalten (Personen mit häufig wechselnden sexuellen Kontakten, derzeit betroffen sind insbesondere Männer mit gleichgeschlechtlichen Partnern)

Die präexpositionelle Prophylaxe umfasst 2 Impfungen im Abstand von 28 Tagen.

Impfung für Personen nach Kontakt mit Erkrankten (postexpositionelle Impfung):

Für Personen, die Kontakt mit einem bestätigten Erkrankungsfall hatten, ist eine sogenannte postexpositionelle Impfung empfohlen.

Diese soll so rasch als möglich nach dem Kontakt erfolgen, bestenfalls innerhalb von 4 Tagen (bis maximal 14 Tage) nach Kontakt. Es sind zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen vorgesehen. Für Personen, die vor Jahrzehnten mit den damals verwendeten Pockenimpfstoffen geimpft wurden, reicht eine Impfung, da von einer gewissen Immunität ausgegangen werden kann.

Für beide angeführte Personengruppen (prä- und postexpositionelle Impfung) ist eine Mpox - Impfung nur gegen Terminvereinbarung in der Landessanitätsdirektion möglich.

Terminvereinbarung unter:

journaldienst-epidemiologie@noel.gv.at
02742/9005/13537

Sind Komplikationen oder schwere Verläufe möglich?

Leider ja. Die offenen Hautläsionen können sich entzünden und mit Bakterien superinfiziert werden. Auch eine Infektion der Augen mit Sehverlust ist möglich, selten tritt eine Lungenentzündung auf.

Gefährdet sind vor allem Menschen mit einem eingeschränkten Immunsystem oder Menschen, die unter schlechten hygienischen Bedingungen leben. In Afrika sind tödliche Verläufe bei bis zu 10% der Fälle beobachtet worden, diese Zahl ist aber nicht auf unsere Lebensbedingungen übertragbar.

Wie erfolgt die Übertragung?

Die Übertragung vom Tier auf den Menschen kann durch Tierbiss oder durch direkten Kontakt mit den Körperflüssigkeiten eines infizierten Tieres erfolgen.

Die Übertragung von Mensch zu Mensch kann durch engen körperlichen Kontakt mit einer Infizierten Person erfolgen. Besonders ansteckend sind Hautausschlag, Körperflüssigkeiten (wie Flüssigkeit, Eiter oder Blut aus Hautläsionen) und Schorf. Aber auch der Speichel kann infektiös sein, wenn der Patient entsprechende Läsionen im Mund hat.

Die Inkubationszeit beträgt zwischen 7 und 21 Tagen. Menschen mit Mpox sind ansteckend, solange sie Symptome haben (in der Regel zwei bis vier Wochen lang). Ob auch Menschen ohne Symptome das Virus übertragen können, ist noch unklar.

Gibt es eine Therapie?

Meist ist nur eine symptomatische Therapie angezeigt. Die Läsionen werden entsprechend gepflegt und sauber gehalten, bis sie spontan abheilen. In schweren Fällen kann ein Vaccinia-Immunglobulin eingesetzt werden.

Das antivirales Medikament Tecovirimat, das zur Behandlung von Pocken entwickelt wurde, ist seit Januar 2022 auch für die Behandlung von Mpox zugelassen.

Ich hatte Kontakt mit einem/einer Erkrankten, was nun? 

Für Personen mit Hochrisikokontakt zu einem/einer gemeldeten Mpox Erkrankten steht eine postexpositionelle (PEP) Impfung (also eine Impfung nach Kontakt) zur Verfügung (siehe oben). Diese soll so rasch als möglich nach dem Kontakt erfolgen, bestenfalls innerhalb von 4 Tagen (bis maximal 14 Tage) nach Kontakt.

Es sind zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen vorgesehen. Für Personen, die vor Jahrzehnten mit den damals verwendeten Pockenimpfstoffen geimpft wurden, reicht eine Impfung, da von einer gewissen Immunität ausgegangen werden kann.

Für eine postexpositionelle Impfung wenden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte an die Landessanitätsdirektion.

Welche behördlichen Maßnahmen gelten aktuell?

MPox gehören zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Bei einem positiven MPox Befund wird die zuständige Gesundheitsbehörde verständigt. Im Bedarfsfall können behördliche Maßnahmen mittels Bescheid angeordnet werden. Bei nachgewiesenen Fällen wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde ein Contact-Tracing mit den engsten Kontakten durchgeführt.

Informationen des Gesundheitsministeriums finden Sie unter www.pocken.at, dort finden Sie auch die Fachinformation für medizinischen Fachpersonal.

Nähere diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde.  

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitswesen
Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12906
Fax: 02742/9005-12875   
Letzte Änderung dieser Seite: 30.1.2024
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