Informationen für Impfärztinnen und Impfärzte

Detailinformationen, weiterführende Links und Downloads

Detailinformation für Ärztinnen und Ärzte zum kostenfreien Kinderimpfprogramm für das Jahr 2023:

Nationales Kinderimpfkonzept 2024 Land NÖ (pdf, 0,5 mb)


Kostenfreies Kinderimpfprogramm

Das kostenfreie Kinderimpfprogramm ermöglicht seit nahezu 20 Jahren für alle in Österreich lebenden Kinder bis zum 15. Lebensjahr den Zugang zu folgenden in der Apotheke erhältlichen wichtigen Impfungen:


Infektionskrankheit

Impfstoff

Diphtherie - Tetanus - Polio - Pertussis - Hepatitis B - Haemophilus influenza Typ B
(6-fach Impfung) 
Infanrix

HPV (Humane Papillomaviren)
kostenlos zwischen dem vollendeten 9. und 21. Lebensjahr

Gardasil 9
Meningokokken ACWYNimenrix

Diphtherie - Tetanus - Polio - Pertussis 
(4-fach Impfung)

Repevax
Pneumokokken 15-valentVaxneuvance

Hepatitis B

Engerix-B 10

Masern - Mumps - Röteln

M-M-RvaxPro

Rotavirus

Rotarix

Wie können Sie am kostenfreien Kinderimpfprogramm teilnehmen?

Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als auch im jeweiligen Sonderfach sind berechtigt, Impfungen zu verabreichen. Sollten Sie am Kinderimpfprogramm teilnehmen wollen, finden Sie hier das Anmeldeformular für die kostenlose Anmeldung:

Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter:

Amt der NÖ Landesregierung 
Abteilung Gesundheitswesen 
Landhausplatz 1 
3109 St. Pölten 
Tel.: 02742/9005-16761 
E-Mail: post.gs1@noel.gv.at


Wie werden die zu verabreichenden Impfstoffe bezogen? 

Die impfwillige Person holt sich mit dem ärztlich verordneten Rezept mit der Aufschrift „Kinderimpfkonzept“ den benötigten Impfstoff aus der Apotheke und lässt sich beim ärztlichen Fachpersonal die Impfung verabreichen. Bei Angabe und Bewilligung einer Hausapotheke können Impfstoffe auch direkt von der Praxis bezogen werden. Bei der Abrechnung werden zusätzlich die Distributionskosten, die für das Impfkonzept verwendeten Impfungen anfallen, bezahlt.


Wie erfolgt die Abrechnung der verabreichten Impfungen?

Übermitteln Sie diese Liste mit den durchgeführten Impfungen, ausschließlich per Mail und jederzeit (bestenfalls am Monatsende) an Ihre jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat, damit die Eintragung der Impfungen in der Impfdatenbank erfolgen kann. Eine Abrechnung der durchgeführten Impfungen erfolgt vierteljährlich.

Informationen, Ablaufprozess & alle Unterlagen für neue Impfärztinnen und Impfärzte zum Download:

Die Abteilung Gesundheitswesen des Landes NÖ möchte der Bevölkerung die Ordinationsdaten von jenen Ärztinnen und Ärzten, welche die öffentlichen Schutzimpfungen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes verabreichen, auf der Website des Landes (www.noe.gv.at) zur Verfügung stellen.

Die Einverständniserklärung sowie eine Aktualisierung der Ordinationsdaten ist im folgenden Online-Formular möglich:


  • allgemeine Beratungen bezüglich der in Österreich empfohlenen Impfungen
  • Verabreichung von Impfungen im Rahmen des Kinderimpfkonzeptes vom vollendente 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr - im Rahmen der HPV Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (telefonische Terminvereinbarung erbeten).

weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitswesen
Landhausplatz 1, Haus 15b 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12906
Fax: 02742/9005 - 12875
Letzte Änderung dieser Seite: 30.1.2024
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