Bedarfszuweisungen & Landes-Finanzsonderaktion
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Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - "Allgemein" - Förderung
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Bedarfszuweisung für Gemeinden
Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Ihre Kontaktstelle des Landes Abteilung Gemeinden
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12619
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12619
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
