Förderung von frauenspezifischen Aktivitäten

Wir unterstützen sie finanziell bei Aktionen und Projekten, die von oder für Frauen sind.

Wir unterstützen sie finanziell bei Aktionen und Projekten, die von oder für Frauen sind. Der Inhalt der Aktion soll sich an ein Thema, das für Frauen wichtig ist, richten. Die Aktivitäten müssen einen Bezug zu Niederösterreich haben oder die Teilnehmerinnen vorwiegend aus Niederösterreich stammen.

Die Förderung richtet sich an Organisationen, Vereine und Netzwerke.

Die Förderung muss im öffentlichen Interesse sein

Ein regionaler Wirkungsbereich im Bundesland Niederösterreich muss gegeben sein

Anbringung des LOGOS des Landes NÖ mit dem Förderhinweis
„Gefördert aus Mitteln des Landes Niederösterreich" auf sämtlich geeigneten Medien

Bereitschaft zur Kooperation/Vernetzung mit anderen
Fraueneinrichtungen

Die Finanzierung muss überwiegend gesichert sein

  • Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulares (Download am Ende der Seite)
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben
  • Bekanntgabe einer aktuellen Bankverbindung
  • Vereinsstatuten und sonstige Nachweise über den/die AntragstellerIn

Nach Gewährung einer Subvention muss die widmungsgemäße Verwendung einer vergebenen und angenommenen Förderung durch eine detaillierte Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden. Originalbelege in der jeweils vergebenen Förderhöhe sind innerhalb der von der zuständigen Abteilung gesetzten Frist beizulegen. Die Niederösterreichische Landesregierung und ihre Kontrollinstanzen sind berechtigt, in sämtliche das geförderte Projekt betreffende Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Förderungsbetrag muss unverzüglich zurückerstattet werden, falls die Förderung auf Grund unwahrer oder unvollständiger Angaben gewährt wurde oder falls gegen die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich verstoßen wird. Mit Annahme des Finanzierungsbeitrages verpflichtet sich der/die FörderungsnehmerIn zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung unter Beachtung der Grundsätze der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Vergabe einer Subvention!

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Ihr Kontakt zum Thema frauenspezifische Förderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 und Haus 15B 3109 St. Pölten     E-Mail: generationenfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13003
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 3.3.2020
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