Lehrlings-Pendlerhilfe - Antrag
Förderung - Antrag (für Einreichung ab 2. 1. 2012)
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Beschreibung: | Mit der NÖ Lehrlings-Pendlerhilfe unterstützt das Land Lehrlinge, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Die Lehrlings-Pendlerhilfe beträgt: "Lehrlingszone" ab 3 Km € 220,00 |
Formular: | Online-Antrag |
| Voraussetzungen: |
Alleinstehende € 1.950,00 Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkommen des Lehrlings und seiner/s LebenspartnerIn oder der Eltern (Erziehungsberechtigten) - je nachdem, wer mit dem Lehrling im gemeinsamen Haushalt lebt. Grundlage ist das Bruttoeinkommen gemäß § 25 Einkommenssteuergesetz (Lehrlingsentschädigung) oder der Betrag unter der Kennzahl 210 im Jahreslohnzettel. Bei einem Dienstverhältnis, das vom 1.1. bis 31.12. gedauert hat, wird das jährliche Bruttoeinkommen durch 14 dividiert. In allen anderen Fällen wird die Anzahl der Arbeitsmonate mit 1,17 zur Ermittlung des Divisors multipliziert. Hinzuzurechnen sind: Abzuziehen sind: Zu den Einkünften zählen nicht: |
| Notwendige Unterlagen: | Dienstgeberbestätigungen für alle Arbeitsverhältnisse aus dem Antragszeitraum |
Amt der NÖ Landesregierung
Abt, Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus