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in Niederösterreich

Begabtenförderung für NÖ Lehrlinge

Für Lehrlinge mit aufrechtem Lehrverhältnis kann eine „Begabtenförderung" gewährt werden, wenn das Zeugnis des Berufsschullehrganges ausschließlich die Benotung „Sehr gut" aufweist.

Diese „Begabtenförderung" kann auch Lehrlingen zuerkannt werden, die ihre Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung bestanden haben.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Begabtenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung


Nicole Simon, E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13559, Fax: 02742/9005-13970

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 22.02.2012