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Lehrlinge

Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen im Rahmen der NÖ Lehrlingsförderung:

 

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines anderen EWR- Mitgliedstaates
  • unselbständig erwerbstätig bzw. Bezieher/In von Leistungen des AMS (Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe) oder einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.




  • Begabtenförderung

    Lehrlinge, die in Ihrem Berufsschulzeugnis ausschließlich die Benotung „Sehr gut“ haben, können eine Begabtenförderung in der Höhe von € 100,-- erhalten. Ebenso bei Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung.   > mehr



  • Fahrten zur Berufsschule, Beihilfe

    Für Lehrlinge kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt.   > mehr



  • Lehre mit Matura

    Die Förderung "Lehre mit Matura“ erstattet Lehrlingen die Kosten des Kurses zur Berufsreifeprüfung bei anerkannten Bildungsträgern bis zu einem Betrag von € 4.000,--.   > mehr



  • Lehrlings-Pendlerhilfe

    Lehrlinge, die täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln, können eine Pendlerhilfe erhalten. Mindestentfernung 3 Km.   > mehr



  • Lehrlingsbeihilfe

    Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.   > mehr



  • Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge

    Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen monatlichen Zuschuss erhalten.   > mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlinge

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung


Josef Waygand E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11226, Fax: 02742/9005-13970

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

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