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Energie 
in Niederösterreich 
Teil des Daches mit Solarenergiezellen


Biomasse-Nahwärmeförderung in Niederösterreich

Biomasse-Nahwärmeanlagen können in Niederösterreich alternativ durch zwei Förderschienen unterstützt werden. 

1. Im Rahmen der EU- kofinanzierten Land- und Forstwirtschaftsförderung - einzureichen beim Amt der NÖ Landesregierung, Geschäftsstelle für Energiewirtschaft  (Landwirte oder landw. Gemeinschaften)

Vorraussetzung:

  • Brennstoff zu 100% aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse (keine Sägenebenprodukte)
  • Betreiber sind Einzellandwirte oder Gesellschaften mit mind. 51% Beteiligung (Stimmen und Kapital) von Landwirten
  • Maximale Investitionskosten: € 500.000.-

2. Im Rahmen der Umweltförderung des Bundes - einzureichen bei der KPC - siehe Gewerbebetriebe


 

 

EU- kofinanzierte Land- und Forstwirtschaftsförderung (LE 07-13, Maßnahme 311)

Art und Höhe der Förderung:

30% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten als Direktzuschuss

+ Bonus von 5% (maximal € 10.000.-) allgemeiner Bonus 

+ Bonus von 5% (maximal € 10.000.-) beim Einsatz von langfristig mind. 60% Biomasse aus Kurzumtriebsplantagen oder Energiepflanzen (Hackgut aus Schnellwachsenden Baumarten die aktiv angelegt sind sowie Energiepflanzen wie z.B. Miscanthus

Fördervorraussetzungen:

  • Fördereinreichung vor Baubeginn 
  • Überwiegender Wärmeverkauf an Dritte
  • Wärmedichte des Nahwärmenetzes mind. 900 kWh / lfm (= pro Jahr an den Wärmekunden verkaufte Wärmemenge pro Laufmeter Leitungstrasse)
  • Darstellung der positiven Wirtschaftlichkeit unter Annahme eines Rohenergiemindestpreises von € 20.- / MWh (im technisch Wirtschaftlichen Datenblatt)
  • Qualitätsmanagement ab 500 kW Kesselnennleistung oder ab 1.000 lfm Trasse zwingend vorgeschrieben - gilt auch für Erweiterungen von bestehenden FW-Anlagen
  • Vorlage von mind. 75% unterzeichnete Wärmelieferungsverträge zur Projektbeurteilung
  • Vorlage des Brennstoffversorgungskonzeptes (download)
  • Mindestgröße: € 10.000.- Investitionsvolumen + Versorgung von 4 voneinander unabhängigen Objekten (sowohl räumlich als auch von der Eigentümerstruktur getrennt)
    ausgenommen bei der Wärmeversorgung von
    - öffentlichen Gebäuden,
    - Mehrfamilienhäuser gem. WFG;
    - in Sonderfällen bei der Versorgung von einzelnen Gewerbebetrieben

Eigenleistungen:

  • Eigenleistungen werden nur mehr anerkannt wenn sie über externe Belege  (z.B. Maschinenring) verrechnet werden (mit Ausnahme bei Einzellandwirten)
  • Stundenaufstellungen und Bewertungen der Stunden werden bei Projektträgern nicht mehr anerkannt - weder Arbeitsstunden noch Maschinenstunden
  • Eigenleistungen müssen in der Buchhaltung aktiviert werden (nicht bei Einzellandwirten)
  • Auch bei Verrechnung der Eigenleistung sind Bautagebücher zu führen und die verrechneten Leistungen sind zu belegen.

Förderungsgegenstand:

  • Errichtung von Fernwärme- Erzeugungs-, Leitungs-  und  Verteilanlagen
    d.s.                 

                        ‑ Heizhaus
                        ‑ Lagerhalle
                        ‑ Kessel und Maschinentechnik
                        ‑ Grabungsarbeiten
                        ‑ FW‑Leitungen samt Verlegung         
                        ‑ HÜS, soferne im Eigentum des Förderwerbers
                        ‑ gebrauchte Anlagenteile (wenn sinnvoll)
                        ‑ Oberflächenwiederherstellung
                        ‑ adäquate Büroeinrichtungen
 
Nicht gefördert werden:

  • Aufwendungen mit Rechnungs- bzw. Leistungsdatum vor Antragsstellung
  • Anlagen zur Energieversorgung aus fossilen Energieträgern (z. B. fossiler Zusatzkessel)
  • Grundstückskosten
  • Aufschließung von Baugrund, Anschlussgebühren für Wasser und Strom
  • Entsorgungskosten für Altanlagen und Aushub (Demontage von Altanlagen ist förderbar)
  • Öffentliche Abgaben, Gebühren, Steuern
  • Notariats- und Gerichtskosten (Kosten für Vermessung sind förderbar)
  • Solarnutzung
  • Investitionen vor Antragstellung
  • Anlagenteile, die nicht im Eigentum des Errichters und Betreibers verbleiben
  • Reparaturen, Ersatz von Anlagenteilen, Provisorien, Not-Wärmeversorgungen
  • Leasingfinanzierte Anlagenteile
  • Büroanlagen ausgenommen Mindestausstattung
  • Finanzierungskosten
  • Skonto und Rabatte, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen werden

 Brennstoffversorgungskonzept:

Die langfristige Brennstoffversorgung der Anlage muss mit dem Formblatt Brennstoffversorgungskonzept" nachgewiesen werden. Vorraussetzung für eine Förderung ist dass 100% des Brennstoffes aus Waldhackgut bzw. landw. Rohstoffe aufgebracht werden können. Dabei muss die Brennstoffverfügbarkeit von jedem einzelnen Lieferanten bestätigt werden.  
 

Förderungsunterlagen

  • Antragsformular (im Downloadbereich)
  • Verpflichtungserklärung (im Downloadbereich)
  • Erklärung zur Betriebsdatenerfassung (im Downloadbereich)
  • Brennstoffversorgungskonzept (im Downloadbereich)
  • Technisch- Wirtschaftliches Datenblatt (im Downloadbereich)
  • Anschlusswerberliste (im Downloadbereich)
  • Satzung, Statuten, Gesellschaftsvertrag
  • Eintragung ins Genossenschaftsregister / Firmenbuch
  • Bericht des Kreditinstitutes
  • Baubewilligung oder Bauanzeige mit schriftlicher Bestätigung der Gemeinde
  • Betriebsanlagengenehmigung oder schriftliche Bestätigung der Bezirkshauptmannschaft dass diese nicht erforderlich ist
  • Gewerbeschein oder schriftliche Bestätigung der Bezirkshauptmannschaft dass diese nicht erforderlich ist
  • Bekanntgabe Fabrik, Type des Biomassekessels
  • Beim Einsatz von landw. Brennstoffen (z.B. Miscathus):

                                      - Genehmigung der Baubehörde (bezogen auf den verwendeten Brennstoff)

                                      - Bestätigung des Kesselerzeugers über die Verwendung des Brennstoffes

                                       - Bestätigung des Kesselerzeugers dass der verwendete Brennstoff  

                                          keinen Einfluss auf die Garantiebestimmungen hat

  • Wärmelieferungsverträge
  • Bau- und Lagepläne
  • Baubeschreibung
  • Technische Beschreibung
  • Anbote und Kostenvoranschläge samt Kostenaufstellung
  • Bekanntgabe des Planers

Allgemeine Fördervoraussetzung

  • Einhaltung der "Technisch- wirtschaftlichen Standards für Biomasse-Fernheizwerke"
  • Bei Gesellschaften mind. 51 % Landwirte durch Stimm- und Kapitalmehrheit
  • Einreichung der Förderung vor Baubeginn
  • Mindestinvestitionsvolumen = € 10.000.-
  • Vervollständigung der Förderunterlagen
  • Verfügbarkeit der entsprechenden Budgetmittel
  • Verkauf des überwiegenden Teiles der erzeugten Wärme
  • Maximale Brennstoffwärmeleistung (BWL) von 4 MW (Summe aller BWL aller installierten Kessel - auch ÖL- und Gas- Ausfallsreservekessel - gem. §2 der GewO)
  • Versorgung von mindestens 4 unabhängigen Abnehmern (räumlich und bezüglich Eigentümerstruktur getrennt) ausgenommen bei öffentlichen Gebäuden, Mehrfamilienwohnhäusern gem. WFG und in Sonderfällen bei Versorgung von einzelnen Gewerbebetrieben
  • Installierung einer automatisch beschickten Hackschnitzelfeuerungsanlage (keine Pelletsfeuerung)
  • Einbau eines Hauptwärmezählers nach jedem Heizkessel bzw. vor Kesselausgang
  • Einbau von Strom-Subzähler für Netzbetrieb und Kesselhaus
  • Anschaffung eines Brennstoff- Feuchtemessgerätes
  • Nachweis der Qualifikation der Heizwerkbetreiber (Betreiberschulung)
  • Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Umweltschutzes
  • Vorlage entsprechender Bewilligungen der Bau- und Gewerbebehörde
  • Nachweis über die erfolgte Ausschreibung bzw. Einholung von Vergleichsanboten
  • Projektplanung durch befugte Fachleute
  • Führung des Betriebsdatenblattes

 




Weitere Informationen und Adressen zum Thema LEADER

"Programm - Ländliche Entwicklung 2007-2013" - Rechtsgrundlage

Förderbonus für innovative Rohstoffaufbringung



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Publikationen

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Amt der NÖ Landesregierung
Geschäftsstelle für Energiewirtschaft


Ing. Franz Patzl, Mag. Werner Brunmayr E-Mail: post.wst6energie@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14787 oder 02742/9005-14916, Fax: 02742/9005-14940

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

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Letzte Änderung dieser Seite: 11.04.2008