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Behördenwegweiser


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für Niederösterreich

Kosten und Gebühren der NÖ Landesjugendheime

Das Land NÖ betreibt die NÖ Landesjugendheime im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die Gesamtheit aller Jugendheime ist als Wirtschaftskörper zu betrachten, der als solcher auch wirtschaftlich und kostendeckend zu führen ist.

Die Ausgaben der NÖ Landesjugendheime werden fast ausschließlich aus den Einnahmen durch die täglichen Gebühren finanziert. Die täglichen Gebühren für die Betreuung von jungen Menschen  werden jährlich mit Beginn des neuen Jahres von der NÖ Landesregierung festgesetzt. In diesen Gebühren sind neben den Betreuungs-, Erziehungs- und  Wohnkosten auch die Verwaltungs- und Betriebskosten enthalten.

Tipp:
Hier kommen Sie zu der ab 1. Jänner 2012 gültigen Gebührenübersicht aller 9 Landesjugendheime.


Kostentragung

Grundsätzlich sind die Kosten für Maßnahmen der vollen Erziehung vom jungen Menschen und seinen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen zu ersetzen, soweit sie nach ihren Lebensverhältnissen dazu imstande sind ( § 48 NÖ JWG 1991 ).

Für jene Kosten, die auf diesem Wege nicht ersetzt werden, hat gemäß § 58 NÖ JWG 1991 zunächst das Land NÖ aufzukommen. Die Gemeinden haben jedoch in Folge 50 % dieser Kosten dem Land NÖ zu ersetzen, wobei die Ersätze auf die einzelnen Gemeinden nach Maßgabe ihrer Finanzkraft aufgeteilt werden.

Rechtsgrundlage:
NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die NÖ Landesjugendheime

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime


E-Mail: post.gs7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 16378 oder 16392, Fax: 02742/9005- 16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 30.11.2011