Kosten und Gebühren der NÖ Landesjugendheime
Das Land NÖ betreibt die NÖ Landesjugendheime im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die Gesamtheit aller Jugendheime ist als Wirtschaftskörper zu betrachten, der als solcher auch wirtschaftlich und kostendeckend zu führen ist.
Die Ausgaben der NÖ Landesjugendheime werden fast ausschließlich aus den Einnahmen durch die täglichen Gebühren finanziert. Die täglichen Gebühren für die Betreuung von jungen Menschen werden jährlich mit Beginn des neuen Jahres von der NÖ Landesregierung festgesetzt. In diesen Gebühren sind neben den Betreuungs-, Erziehungs- und Wohnkosten auch die Verwaltungs- und Betriebskosten enthalten.
Tipp:
Hier kommen Sie zu der ab 1. Jänner 2012 gültigen Gebührenübersicht aller 9 Landesjugendheime.
Kostentragung
Grundsätzlich sind die Kosten für Maßnahmen der vollen Erziehung vom jungen Menschen und seinen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen zu ersetzen, soweit sie nach ihren Lebensverhältnissen dazu imstande sind ( § 48 NÖ JWG 1991 ).
Für jene Kosten, die auf diesem Wege nicht ersetzt werden, hat gemäß § 58 NÖ JWG 1991 zunächst das Land NÖ aufzukommen. Die Gemeinden haben jedoch in Folge 50 % dieser Kosten dem Land NÖ zu ersetzen, wobei die Ersätze auf die einzelnen Gemeinden nach Maßgabe ihrer Finanzkraft aufgeteilt werden.
Rechtsgrundlage:
NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991
Gebührenübersicht 2010 (pdf, 60.7 KB)
Gebührenübersicht 2011 (pdf, 53 KB)
Gebührenübersicht 2012 (pdf, 46 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime
E-Mail: post.gs7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 16378 oder 16392, Fax: 02742/9005- 16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14