Logo der Niederösterreichischen Landesregierung
www.noe.gv.at
Home » Land & Zukunft / Budget des Landes NÖ » Voranschlag

Voranschlag

Voranschlag des Landes Niederösterreich

Beschlüsse des NÖ Landtages über die Voranschläge 2002 bis 2011.




  • aktuell: Voranschlag 2012

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 16. Juni 2011 (Ltg.-909/V-9-2011).   > mehr



  • Voranschlag 2002

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2003

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2004

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2005

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2006

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2007

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2008

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2009

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor.   > mehr



  • Voranschlag 2010

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 16. Juni 2009 (Ltg.-283/V-7-2009).   > mehr



  • Voranschlag 2011

    Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 17. Juni 2010 (Ltg.-559/V-8-2010).   > mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen


Budgetdirektor Rudolf Stöckelmayer E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12432, Fax: 02742/9005-15937

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4

Lageplan, Adressen aller Dienststellen