
Beschlüsse des NÖ Landtages über die Voranschläge 2002 bis 2011.
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 16. Juni 2011 (Ltg.-909/V-9-2011). > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 16. Juni 2009 (Ltg.-283/V-7-2009). > mehr
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 17. Juni 2010 (Ltg.-559/V-8-2010). > mehr