
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.
Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt. Beispiele sind:
Der Notpass kann (auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst) bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden.
Er ist nur für einen bestimmten eingeschränkten Zeitraum gültig.
Der cremeweiße Notpass wird ohne Chip ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw. an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. USA seit dem 1. Juli 2009, Türkei). Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Mit 1. Juli 2009 ist eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht mehr möglich.
Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr 105 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.
TIPP
Aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.
Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.
ACHTUNG
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Im Inland
Während der Amtsstunden: die Passbehörde
Außerhalb der Amtsstunden:
TIPP
Informationen, Adressen und Telefonnummern für die Notpassausstellung finden Sie auf folgenden Seiten:
Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen.
im Inland
Sollte die Beibringung des Staatsbürgerschaftsnachweises oder der Geburtsurkunde nicht möglich sein, kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Behörden einholen kann (ist unter Umständen abhängig von den Amtsstunden anderer Behörden).
im Ausland
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).