Führerschein - Wiederausfolgung nach Entziehung
Allgemeine Informationen
Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.
Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.
Voraussetzungen
Eventuell sind eine ärztliche Untersuchung und Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems, für alkohol- oder verkehrsauffällige Lenkerinnen und Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.
Zuständige Stelle
Die Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes
- In Städten mit Bundespolizeidirektion: die Bundespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt
- In Städten ohne Bundespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Kosten
Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro
Hinweis: Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Kosten nicht enthalten.
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Rechtsgrundlagen
§ 28 Führerscheingesetz (FSG)

