
Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.
Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.
Eventuell sind eine ärztliche Untersuchung und Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems, für alkohol- oder verkehrsauffällige Lenkerinnen und Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.
Die Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes
Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro
Hinweis: Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Kosten nicht enthalten.
Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
§ 28 Führerscheingesetz (FSG)