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Führerschein - Wiederausfolgung nach Entziehung

Allgemeine Informationen

Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.

Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.






Voraussetzungen

Eventuell sind eine ärztliche Untersuchung und Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems, für alkohol- oder verkehrsauffällige Lenkerinnen und Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.

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Zuständige Stelle

Die Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes

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Kosten

Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro

Hinweis: Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Kosten nicht enthalten.

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Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • eventuell ärztliches Gutachten
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    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

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    Rechtsgrundlagen

    § 28 Führerscheingesetz (FSG)

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    WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
    Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.