
Eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen ist möglich. Gründe für das Erlöschen können beispielsweise sein:
Hinweis: Bei einer Entziehung für weniger als 18 Monate erfolgt in der Regel die formlose Wiederausfolgung des alten Führerscheines, sofern dieser nicht ungültig ist (z.B. Daten im Führerschein unleserlich, am Foto nicht mehr erkennbar).
In begründeten Fällen sind ein ärztliches Gutachten, Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems, für alkohol- oder verkehrsauffällige Lenkerinnen und Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.
Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine erneute Führerscheinprüfung gemacht werden muss.
Wird der Antrag auf Wiedererteilung nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden - eine theoretische Fahrprüfung und die Fahrschulausbildung sind in der Regel nicht mehr notwendig.
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
Hinweis: Prüfgebühren und Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Kosten nicht enthalten.
Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
§ 10 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG)