Heeresführerschein - Austausch
Allgemeine Informationen
Der Heeresführerschein ist eine öffentliche Urkunde und gilt im Regelfall nur zum Lenken von Heeresfahrzeugen. Diese Heereslenkberechtigung kann nach Ausscheiden aus dem Bundesheer jedoch auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden.
Voraussetzungen
Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung.
Fristen
Der Heeresführerschein muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem Bundesheer umgeschrieben werden, später ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.
Zuständige Stelle
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
- In Städten mit Bundespolizeidirektion: die Bundespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt
- In Städten ohne Bundespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Kosten
- Duplikatführerschein: 49,50 Euro
- Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro
Erforderliche Unterlagen
- Heeresführerschein
- Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung
- Ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- Ein Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm) nicht älter als sechs Monate (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
- Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Austausch des Heeresführerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
Bei einem Austausch des Heeresführerscheins gegen einen zivilen Führerschein haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Der alte Führerschein wird abgegeben
Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt. - Der alte Führerschein wird behalten
Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 16 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.
Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).
Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:
- Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
- In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Innerhalb Österreichs
Hinweis: Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 22 Führerscheingesetz (FSG)

