
Ein Duplikatführerschein wird ausgestellt bei:
Ab 1. Jänner 2008 muss eine Namens- und/oder Adressänderung nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen.
ACHTUNG: Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden bzw. wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig. Voraussetzung ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt
Ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen werden anlässlich der Fristverlängerung nicht vorgenommen.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.
Ein Duplikat wird auch ausgestellt, wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umtauschen wollen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Geht der Führerschein verloren oder wird er gestohlen, muss bei der Polizei unverzüglich - spätestens aber eine Woche nach dem Verlust oder Diebstahl - eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden. Eine vergebührte Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt vier Wochen lang als Führerscheinersatz - allerdings nur innerhalb Österreichs.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann dort kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter Länderspezifische Reiseinformationen im Kapitel "Verkehr".
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
bei Ungültigkeit, Umtausch:
bei Verlust oder Diebstahl:
Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie auf www.help.gv.at herunterladen.
Bei einem Umtausch des alten Führerscheins haben Sie folgende Möglichkeiten:
Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 16 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.
Bei Verlust oder Diebstahl wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt.
Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).
Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:
Hinweis: Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
§§ 14 und 15 Führerscheingesetz (FSG)