Wohnungserwerb - Übernahme der Förderung
Sie kaufen oder verkaufen eine geförderte Wohnung? Wenn Sie ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die Förderung eintreten.
Die nachstehende Information richtet sich an die KäuferInnen, sind aber auch für die Verkäuferseite und Rechtsvertreter interessant
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Warum soll ich mich an das Land NÖ wenden?
Sie benötigen für eine Eigentumsübertragung unter Lebenden an einer geförderten Wohnung die Zustimmung des Landes NÖ, ausgenommen für:
- die Übertragung des Anteils am Mindestanteil zwischen Ehegatten oder
- die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens infolge Auflösung der Ehegemeinschaft, sowie
- eine Eigentumsübertragung auf den Todesfall.
WICHTIG:
Die Zustimmung zur Eigentumsübertragung in Privathand wird nur bei Übertragung des Wohnungseigentums an Einzelpersonen, Ehepaare oder Lebensgemeinschaften erteilt. Weiters kann auch der Begründung einer Eigentümerpartnerschaft (gemeinsames Wohnungseigentum von zwei Personen) durch nahestehende Personen zugestimmt werden. Als nahestehende Personen kommen in Frage:
Verwandte in gerader Linie einschließlich der Wahl- und Pflegekinder (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel usw.), Verwandte bis zum dritten Grad der Seitenlinie (Geschwister, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten) und Verschwägerte in gerader Linie.
Eigentumswohnungen, für die der Bauträger für das Gesamtobjekt eine Förderung als Mehrfamilienwohnhaus oder als Wohnungsbau erhalten hat, können auch von Firmen (juristischen Personen) für Ihre Dienstnehmer erworben werden. Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gebietskörperschaften (Gemeinden) und Kommunalimmobiliengesellschaften dürfen solche Wohnungen nur zur Weitergabe an förderungswürdige Personen erwerben
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-77201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

