Schüler:innenbeihilfe

Schüler:innen der 1. bis 5. Klasse AHS und Schüler:innen der 1. Klasse einer BA f. Kindergartenpädagogik können hier um eine Schüler:innenbeihilfe ansuchen.

Für Schüler:innen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe ist die 

  • Schüler:innen der 1. bis 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS)  und Schüler:innen der 1. Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik - zuständig ist das Amt der NÖ Landesregierung
  • Schüler:innen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe:  zuständig ist die Bildungsdirektion für Niederösterreich bzw. das Bundesministerium für Bildung

Schüler:innen müssen 

  • Österreichische Staatsbürger:innen oder EU-Bürger:innen sein und seinen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben,
  • einen guten Schulerfolg aufweisen (dieser ist gegeben, wenn der Notendurchschnitt im Jahresabschlusszeugnis 2,80 nicht übersteigt und keine Note 5 aufscheint) und ein einwandfreies Verhalten an den Tag legen.
  • sozial bedürftig sein (Kriterien sind das Familieneinkommen und die Familiengröße).

Antragsformulare und die detaillierten Richtlinien können hier heruntergeladen werden bzw. liegen in den Schulen auf und müssen bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Schulen eingebracht werden.

Dem Antrag beizulegen sind:

  • das letzte Jahresabschlusszeugnis,
  • Gehaltsnachweise,
  • Schulbestätigung und
  • Bestätigung der Gemeinde am Formular
weiterführende Links
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Ihr Kontakt zum Thema Schülerbeihilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15519
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 22.1.2024
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