Artenschutz in Niederösterreich

Die Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten in unserem Bundesland resultiert aus dem Übergangsbereich vom atlantischen über das pannonische bis hin zum kontinentalen Klima, aus der großen Amplitude der Höhenstufen und aus der oftmals engen Verzahnung von Kulturlandschaft und naturnahen Landschaftsräumen.

Artenschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Förderung der wildlebenden Pflanzen- oder Tierarten. Der Schutz der Lebensräume spielt dabei eine entscheidende Rolle. 

Im "Konzept zum Schutz von Lebensräumen und Arten in Niederösterreich" werden jene Schutzgüter dargestellt, für die in Niederösterreich der höchste Handlungsbedarf besteht. 188 Lebensräumen und Arten wurden als „besonders zu berücksichtigende Schutzgüter“ identifiziert. Das Konzept legt somit den fachlichen Grundstein für einen zielgerichteten und effizienten Artenschutz in Niederösterreich, dessen vielfältigen Umsetzungsmöglichkeiten anhand folgender Beispiele verdeutlicht werden sollen.

Um Arten innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes zu erhalten, wurden über das Agrarumweltprogramm ÖPUL Auflagen als Naturschutzmaßnahme für landwirtschaftliche Flächen definiert.

Kaiseradler
Kaiseradler© M.Dvorak BirdLife

Artenschutzprojekte sind ein wesentlicher Baustein und werden z.T. über mehrere Jahre durchgeführt, um das artenschutzfachliche Ziel zu erreichen. Ein Beispiel für den Erfolg von Artenschutzprojekten ist die Zunahme des niederösterreichischen Bestands des Kaiseradlers. Diese Art galt in Österreich als ausgestorben. Nach Erholung der Bestände in den östlichen Nachbarländern konnte 2003 das erste Revier in Niederösterreich dokumentiert werden. Bis zum Ende des Projektes „Schutz gefährdeter Vogelarten in Niederösterreich“ (2019) konnte der Bestand bereits mit 17 Brutpaaren belegt werden.

Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung von Lebensraum- und Artenschutzprojekten, welches v.a. bei Großprojekten unterstützt, ist das EU-Förderprogramm LIFE. Bisher wurden rund 100 Millionen Euro investiert, wovon etwa 45 Millionen die EU förderte. Aktuell wird u.a. das 3. Projekt zum Grenzüberschreitenden Schutz der Großtrappe – einem besonders zu berücksichtigenden Schutzgut in NÖ -mit diesem Förderinstrument umgesetzt. Dadurch konnte der österreichische Bestand der Großtrappe in den letzten 15 Jahren von unter 100 auf fast 500 gesteigert werden.

Totholz am Gochelberg
Totholz am Gochelberg© Arbeitskreis Wachau

Neben konkreten Maßnahmen für eine bestimmte Tierart, ist der Lebensraumschutz ein wichtiger Bestandteil des Artenschutzes. Dies kann die Erhaltung von Totholz und Altbäumen sein oder die Pflege von bestimmter Flächen. Die niederösterreichische Schutzgebietsbetreuung umfasst viele Projekte, die gemeinsam mit Fachexperten/Innen, Gemeinden, Freiwilligen und anderen Partnern umgesetzt werden. Als Beispiel sei die Entbuschung von Trockenrasen genannt, durch die u.a. verschiedene Pflanzenarten, wie die geschützte Große Kuhschelle (Pulsatilla grandis) in ihrer Anzahl und Ausbreitung wieder zunehmen.

Weiterführende Informationen zu ausgewählten Naturschutzprojekten des Landes Niederösterreich bzw. zu Wildtieren finden Sie auf der Naturschutz-Projektübersicht sowie auf der Wildtierinfo.


Rechtliche Grundlagen für den Artenschutz

Der allgemeine Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere wird durch den § 17 NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) geregelt. Besonders geschützte Arten sind in den Anhängen der NÖ Artenschutzverordnung gelistet und ihr Schutz durch die Bestimmungen des § 18 NÖ NSchG 2000 geregelt.

Vollständige Informationen finden Sie im Artikel Rechtliche Grundlagen für den Artenschutz. 

Ihre Kontaktstelle des Landes für Artenschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at   
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 31.5.2021
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