Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 21.05.2026 )

Netz Niederösterreich GmbH, KG Salaberg

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 31.01.2024, Zahl AMW2-WA-22151/002, wurde der Netz Niederösterreich GmbH, vertreten durch die handelsrechtlichen Geschäftsführer DI Hengst und Ing. Dammerer, mit Sitz in 2344 Maria Enzersdorf, EVN Platz, die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb der Oberflächenentwässerung des Umspannwerkes der Netz NÖ GmbH auf dem Grundstück Nr. 268/2, KG Salaberg, wie folgt erteilt:
- Händische Oberflächenentwässerung der Auffangwannen von 3 Umspannern (Transformatoren mit max. 25 m³ Isolierölinhalt) über einen Ölabscheider der Nenngröße 10 mit max. 10 l/s und händische Entwässerung der Auffangwannen von drei 20 kV-Spulengruppen (mit je max. 2,2 m³ Isolierölinhalt) ebenfalls über diesen Ölabscheider in die Halbschale des Regenrückhaltebeckens Hochwall auf Grst.Nr. 316, KG Haag Stadt, und weiter in den öffentlichen Regenwasserkanal der Stadtgemeinde Haag.
- Errichtung und Betrieb eines Versickerungsbeckens mit einem Retentionsvolumen von 208 m³ zur Ableitung der Dachflächenwässer des Betriebsgebäudes und der befestigten Flächen im Bereich des Umspannwerkes mit teilweiser Versickerung auf Grst.Nr. 268/2, KG Salaberg. Die abflusswirksame Fläche beträgt ca. 6286 m² und die Versickerungsfläche 160 m². Die Sickermenge beträgt ca. 17,6 l/s bezogen auf die Filterfläche des Retentionsbeckens. Aufgrund des schlecht sickerfähigen Bodens erfolgt nach Vorreinigung einerseits eine Versickerung über Humusfilter sowie teilweise eine Ableitung über Drainagen in die Halbschale des Regenrückhaltebeckens Hochwall auf Grst.Nr. 316, KG Haag Stadt, und weiter in den öffentlichen Regenwasserkanal der Stadtgemeinde Haag.
Zur Fertigstellungsmeldung wurden folgende Ausführungsunterlagen vorgelegt:
- Ausführungsbericht, datiert mit 13.01.2026, GZ. 23004
- Übersichtslageplan „Wasserrechte und Hausbrunnen“, datiert mit 13.01.2026, GZ: 23004
- Bestandslageplan, datiert mit 13.01.2026, GZ. 23004
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem beim Stadtamt Haag und bei dem auf der Be-zirkshauptmannschaft Amstetten aufliegenden Kollaudierungsprojekt hervor.
Zur abschließenden Überprüfung der bescheidgemäßen Ausführung der bewilligten Anlagen, insbesondere, ob etwaige Abweichungen nachträglich genehmigt werden können, die Auflagen erfüllt worden sind, oder allenfalls ein Mängelbeseitigungsauftrag zu ergehen hat, setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 21. Mai 2026, um 13.15 Uhr, an.
Treffpunkt: Stadtamt Haag, Hauptplatz 4, 3350 Haag, 2. Stock, Sitzungssaal



Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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