Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 20.02.2026 )
Marktgemeinde Neustadtl an der Donau, KG Freienstein
Die Marktgemeinde Neustadtl an der Donau, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, hat mit Antrag datiert mit 09.12.2024, ha. eingelangt am 15.05.2025, unter Vorlage von Projektunterlagen, Proj.Nr. 22-183-NS, erstellt von der IKW Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur ZT-GmbH in 3300 Amstetten, um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Projektes „Hochwasserschutz Freyenstein“, KG Freyenstein, angesucht.
Die Projektsunterlagen wurden gemäß der wasserbautechnischen Vorprüfung am 24.07.2025 hinsichtlich der vorgesehenen Einzelobjektschutzmaßnahmen samt einer Abschätzung/Berechnung der Hinterlandwassermengen und zuletzt am 24.09.2025 ergänzt.
Lt. Projekt sind zusammengefasst folgende Maßnahmen vorgesehen:
Im Zuge des gegenständlichen Projektes plant die Marktgemeinde Neustadtl an der Donau die Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Freyenstein.
Der Ortsteil Freyenstein liegt im Rückstaubereich des Donaukraftwerkes Ybbs - Persenbeug. Der Siedlungsraum liegt außerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussbereiches der Donau. Die Hochwasserschutzmaßnahmen sollen den Ortsteil Freyenstein zukünftig vor schädlichen Auswirkungen eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses schützen.
Es soll eine im Mittel 1,2 m hohe und rund 550 lfm lange Hochwasserschutzmauer, GrstNr. 357/3, 357/7, 365/1, 352/1, 361, 218/5, 225/3, KG Freienstein, errichtet werden. Die Ortsdurchfahrten werden mittels mobiler Elemente verschlossen. Bestehende Regenwasserausleitungen in die Donau werden mittels Schieberschächten verschlossen. Die Hinterlandentwässerung erfolgt über mobile Pumpen durch die örtliche Feuerwehr. Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit werden bei den vorhandenen Schifffahrtsanlagen Durchlässe in der Hochwasserschutzmauer vorgesehen. Diese Durchlässe werden im Anlassfall durch mobile Elemente verschlossen.
Aufgrund der örtlichen Lage einzelner Liegenschaften, können nicht alle Wohnobjekte durch eine Einpolderung geschützt werden.
Für folgende Liegenschaften sind Einzelobjektschutzmaßnahmen vorgesehen:
- Sand 27
- Sand 28
- Freyenstein 1
- Freyenstein 2
Die näheren Einzelheiten zum Projekt gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau bis zur Verhandlung während der Amtsstunden aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Freitag, den 20.02.2026, an.
Treffpunkt: 8:30 Uhr, Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau, Marktstraße 16, 3323 Neustadtl an der Donau
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
