Impfungen für Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren

Impfungen sind in jedem Lebensalter ein wichtiger Beitrag zum Schutz der eigenen Gesundheit.

Im Österreichischen Impfplan 2023 sind alle in Österreich empfohlenen Impfungen enthalten. Zu beachten ist, dass sich die Impfintervalle ab dem 60. Lebensjahr verkürzen (FSME alle 3 Jahre, Diphtherie/Tetanus/Keuchhusten alle 5 Jahre).

Impfungen für Erwachsene müssen prinzipiell selbst bezahlt werden (sofern die Kosten nicht aus berufsbezogenen Gründen von den Unfallversicherungen oder vom Arbeitgeber übernommen werden). Für einzelne Impfstoffe (FSME, Pneumokokken, Grippe) gibt es von den Versicherungsträgern Zuschüsse. Darüber hinaus gibt es in Einzelfällen von den jeweiligen Krankenversicherungen Zuschüsse für erkrankte Personen (Antrag bei Krankenversicherung erforderlich).

Der Masern/Mumps/Röteln Impfstoff (MMR) ist für jede Altersstufe kostenfrei über die Apotheke zu beziehen (über ein Rezept der Hausärztin oder des Hausarztes mit der Aufschrift „Maserneradikationsprogramm“). Für die Verabreichung der MMR-Impfung verlangt das ärztliche Fachpersonal von Personen ab dem 15. Lebensjahr ein Impfhonorar.

Ebenso ist die Covid-19 Impfung kostenfrei erhältlich. 

Das Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung bietet erstmals zu einem Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung allen in Österreich lebenden Menschen eine Impfung gegen Influenza an.

Die Impfung ist gratis  für:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag,
  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
  • Personen, die an Impfaktionen im eigenen Betrieb teilnehmen
  • Personen, die an Impfaktionen in Alten- und Pflegeheimen teilnehmen

Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung

Auffrischungen gegen diese schweren Erkrankungen sind alle 10 Jahre erforderlich. Es ist nur eine Impfdosis für den Schutz gegen alle 4 Krankheiten notwendig.

FSME

Auffrischungen sind alle 5 Jahre notwendig. Gerade im Frühjahr/Sommer 2018 ist es zu einer sprunghaften Erhöhung der Erkrankungszahlen gekommen (mit schweren Verläufen wie z.B. Lähmungen).

Hepatitis B 

Die Hepatitis B – Impfung ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein empfohlen und kann bis dahin nachgeholt werden. Es sind 3 Teilimpfungen im Zeitraum 1 Jahres erforderlich.

Humanes Papillomavirus (HPV)

Speziell für alle jungen Frauen und Männer, welche sich vor dem Auftreten von Gebärmutterhalskrebs und Feigwarzen schützen wollen und in ihrer Kindheit noch nicht geimpft wurden. Die Impfung wird bis zum 30.Geburtstag empfohlen. Die Impfung ist ab dem 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenfrei erhältlich.

Die Impfung wird allen Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männern bis zum vollendeten 30. Lebensjahr unbedingt empfohlen, danach optional.

Impfschema: Ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr 2 Dosen im Schema 1+1: 2. Dosis nach mindestens 6 Monaten (bis 12 Monaten, wegen besserer Immunogenität). Im Alter vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr handelt es sich bei Anwendung des 2- Dosen-Schemas um eine off-label-Anwendung, die jedoch evidenzbasiert empfohlen wird. Für die entsprechende Wirksamkeit auch in dieser Altersgruppe ist es unbedingt notwendig, das oben empfohlene Intervall von mindestens 6 Monaten zwischen 1. und 2. Impfung einzuhalten. Wurde die 2. Dosis früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von 6–8 Monaten).

Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr wird die HPV-Impfung für einen gleichwertigen Individualschutz in einem 3-Dosen-Schema empfohlen: 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6–8 Monate (abweichend von der Fachinformation, wegen besserer  Immunogenität) nach der 2. Dosis. Ein längerer Abstand zwischen 2. und 3. Impfung optimiert Antikörperbildung und Langzeitimmunität. Die Impfserie sollte aber jedenfalls innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Für immunsupprimierte und immuninkompetente Personen gilt altersunabhängig das 3-Dosen-Schema.

Influenza („Grippe“)

Gerade dieser jährlich durchzuführenden Impfung kommt besondere Bedeutung zu. Denn in Österreich sterben jährlich ca. 1000 Personen direkt oder indirekt an Grippe.

Das Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung bietet erstmals zu einem Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung allen in Österreich lebenden Menschen eine Impfung gegen Influenza an.

Die Impfung ist gratis  für:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag,
  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
  • Personen, die an Impfaktionen im eigenen Betrieb teilnehmen
  • Personen, die an Impfaktionen in Alten- und Pflegeheimen teilnehmen

Masern, Mumps, Röteln (MMR)

Als Nachholimpfung für alle Personen, welche in ihrer Kindheit noch keine zwei Impfungen erhalten haben und die Krankheiten noch nicht durchgemacht haben. Der Impfstoff ist für alle Altersgruppen kostenfrei.


Weitere empfohlene Impfungen, welche jedoch kostenpflichtig sind: 

Varizellen/ Feuchtblattern/ Windpocken (Lebendimpfstoff)

Für alle Personen als Nachholimpfung bei fehlender Immunität empfohlen. 2 Teilimpfungen im Abstand von 4 Wochen sind notwendig. 

Mit zunehmendem Alter nimmt die Funktionstüchtigkeit des Immunsystems wieder ab. Es besteht daher bei Personen mit einem Alter von über 50 Jahren eine erhöhte Neigung an Infektionen zu erkranken. Solche Infektionskrankheiten verursachen bei älteren Menschen erheblich schwerere Verläufe und Komplikationen als bei jüngeren Personen. Gegen viele, schwer verlaufende Krankheiten gibt es aber sehr gut wirksame Impfstoffe. Deshalb sind Impfungen im höheren Alter ein sehr gutes Mittel die Gesundheit bestmöglich zu erhalten.

4-fach Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten 

Auffrischungen sollen bei Personen nach dem 60. Lebensjahr alle 5 Jahre vorgenommen werden (vorher alle 10 Jahre). Es ist nur eine Impfdosis für alle 4 Krankheiten erforderlich und sie schützt nachhaltig gegen diese schweren Erkrankungen.

FSME

Auffrischungen sind bei Personen nach dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre notwendig (vorher alle 5 Jahre). Gerade im Frühjahr/Sommer 2018 ist es zu einer sprunghaften Erhöhung der Erkrankungszahlen mit schweren Verläufen, wie z.B. Lähmungen gekommen.

Herpes Zoster (Gürtelrose)

Diese Impfung schützt Personen, welche bereits eine Feuchtblattern-Erkrankung durchgemacht haben, vor dem Auftreten einer „Gürtelrose“. Eine „Gürtelrose“ geht häufig mit lang andauernden, sehr schmerzhaften Nervenentzündungen einher.

Influenza („Grippe“)

Gerade dieser jährlich durchzuführenden Impfung kommt besondere Bedeutung zu. In Österreich sterben jährlich ca. 1000 Personen direkt oder indirekt an den Folgen einer Grippe.

Das Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung bietet erstmals zu einem Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung allen in Österreich lebenden Menschen eine Impfung gegen Influenza an.

Die Impfung ist gratis  für:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag,
  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
  • Personen, die an Impfaktionen im eigenen Betrieb teilnehmen
  • Personen, die an Impfaktionen in Alten- und Pflegeheimen teilnehmen

Pneumokokken

Bei Personen ohne wesentlichen Vor-Erkrankungen sind 2 Impfungen im Abstand von einem Jahr mit unterschiedlichen Impfstoffen notwendig (danach lebenslanger Schutz). Diese Impfungen schützen vor schweren Lungenentzündungen, welche durch Pneumokokken verursacht werden und oft schwere Verläufe nach sich ziehen.

Dringend empfohlene Impfungen für Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft ("prepare for pregnancy")

Einige Infektionskrankheiten (z.B. Röteln, Masern, Feuchtblattern) können sich während der Schwangerschaft von der Mutter auf das Kind übertragen und schwere Erkrankungen oder sogar Missbildung des Ungeborenen verursachen. Es ist daher für die werdenden Mütter sehr wichtig schon vor der Schwangerschaft die erforderlichen Impfungen erhalten zu haben. 

Masern, Mumps, Röteln (Lebendimpfung)

Das Röteln Virus kann schwere Missbildungen beim Ungeborenen verursachen, wenn die Mutter in der Schwangerschaft erkrankt: geistige Retardierung, Lungenentzündung, Innenohrschädigungen etc.

Zur Erreichung des vollständigen Impfschutzes ist die Verabreichung von 2 Impfdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen im gebärfähigen Alter noch vor Eintritt der Schwangerschaft erforderlich (wenn die Impfungen nicht schon in der Kindheit verabreicht wurden bzw. die Krankheiten noch nicht durchgemacht wurden). Der Impfstoff ist kostenfrei.

Feuchtblattern (Lebendimpfung)

Wenn die Mutter kurz vor der Geburt an Feuchtblattern erkrankt steckt sich das Neugeborene bei der Geburt mit dem Virus an. Der Erkrankungsverlauf bei den Neugeborenen kann sehr schwer sein. Auch eine Übertragung des Virus über die Plazenta ist möglich. 

Deshalb wird bei jungen Frauen folgende Vorgangsweise noch vor der 1. Schwangerschaft empfohlen: wenn noch keine Feuchtblatternerkrankung bis dato aufgetreten ist, ist die Verabreichung von 2 Feuchtblatternimpfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich. In Zweifelsfälle (bei Unklarheiten ob die Erkrankung schon stattgefunden hat) kann eine Titerbestimmung („Blutabnahme mit Antikörperbestimmung“) vorgenommen werden.

Hepatitis B

Bei der Geburt kann sich das Neugeborene mit dem Hepatitis B Virus anstecken und selbst daran erkranken. Es entwickelt sich dann häufig über die Jahre hinweg eine Leberzirrhose bzw. auch Leberkrebs. Daher vor der Schwangerschaft den Impfstatus bezüglich Hepatitis B prüfen.

Keuchhusten

Kommt es zum Auftreten von Keuchhusten in der Schwangerschaft, so stellt das eine besondere Belastung für die werdende Mutter dar. Durch die ständigen Hustenanfälle besteht auch ein Risiko für die Entwicklung des Kindes.

Keuchhusten ist sehr ansteckend und stellt für die Neugeborenen eine schwere Erkrankung dar. Deshalb sollte man darauf achten, dass im Umfeld des Babys alle Kontaktpersonen (nicht nur die Mutter) sicher geimpft sind.

Die Impfung kann auch in der Schwangerschaft verabreicht werden. Empfohlen wird eine Impfung im 3. Drittel der Schwangerschaft, wenn die letzte Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten zum Geburtstermin länger als 2 Jahre zurückliegt.

Influenza („Grippe“)

Influenza Erkrankungen verlaufen bei Schwangeren oft sehr schwer. Eine jährliche Impfung ist notwendig. Die Impfung kann auch während der Schwangerschaft verabreicht werden.

Das Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung bietet erstmals zu einem Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung allen in Österreich lebenden Menschen eine Impfung gegen Influenza an.

Die Impfung ist gratis  für:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag,
  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
  • Personen, die an Impfaktionen im eigenen Betrieb teilnehmen
  • Personen, die an Impfaktionen in Alten- und Pflegeheimen teilnehmen


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Letzte Änderung dieser Seite: 30.1.2024
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