Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 13 Uhr unter dem Vorsitz von Präsident Mag. Karl Wilfing zu einer Sitzung zusammen.

Die folgenden zwei Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Florian Krumböck, BA (VP)) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

  • Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird

  • Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 geändert wird (Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), Erlassung von Begleitbestimmungen zur Gigabit-Infrastrukturverordnung sowie Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und Anpassung zur SEVESO-III Richtlinie).

Abgeordneter Christoph Müller, BSc (Neos) sagte, dass Wohnen ein Dauerbrenner sei und zentrales Thema, wenn es darum gehe wie und ob man sich sein Leben leisten könne. Wohnbaupolitik könne die beste Sozial-, Wirtschafts- und Klimapolitik sein und mit dem vorliegenden Antrag sollen Sanierungen einfacher ermöglicht werden. Dies sei auf den ersten Blick eine gute Sache, weil viele sinnvolle Veränderungen darin zu finden seien. Auf den zweiten Blick sei es aber nur das „Allernotwendigste“. Man habe es verabsäumt, die großen Fragen von Bauen und Wohnen anzugreifen. Man müsse Ortskerne beleben und jungen Familien die Möglichkeit geben, sich in Niederösterreich etwas aufzubauen.

Abgeordneter Dominic Hörlezeder (Grüne) unterstrich, dass die Vereinfachung von Sanierungen zu begrüßen seien. Die heute vorliegende Novelle bleibe jedoch hinter den Ansprüchen zurück, denn sie führe zu neuen Belastungen und Unsicherheiten. Für eine zukunftsfähige Lösung brauche es viel mehr. Es werde klar am Bedarf „vorbeireglementiert“ sowie die sicherheits- und qualitätsrelevanten Anforderungen zur Barrierefreiheit würden aufgeweicht. Das möge zwar kurzfristig Kosten sparen, verschärfe aber soziale Probleme und schränke Inklusion ein. Auch externe Stellungnahmen würden klar zeigen, dass es inhaltliche Kritik – auch aus VP-geführten Gemeinden, der Wirtschaftskammer oder dem Sozialministerium - gebe.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) sagte, es sei mit den vorliegenden Anträgen „wirklich etwas gelungen“. Diesmal habe man etwas erreicht, was sich sehen lassen könne. Sanierungen werden dadurch vereinfacht und günstiger sowie Bodenversiegelung hintangestellt. Er hob die gute Zusammenarbeit bei dieser Reform mit VP und FP hervor: Man habe Weitsicht bewiesen und sei essenziell und inhaltlich vorangekommen. Er sei stolz, bei dieser Novelle dabei gewesen zu sein. Er brachte einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Mag. Hubert Keyl (FP) meinte, die Novelle der Bauordnung bedeute viele Erleichterungen, zudem werde die Wirtschaft gestärkt. Er sprach von Erleichterungen bei technischen Vorschriften und notwendigen Änderungen für einfacheres und leistbares Bauen und Sanieren. Die Novelle bedeute Bürokratieabbau und Kostenreduktion. Etwa 20.000 baurechtliche Normen gebe es derzeit, es brauche daher mehr Praxisnähe und weniger Normenflut, damit Niederösterreich ein Land der Eigentümer bleibe. Der Abgeordnete schickte voraus, man werde – gemeinsam mit der VP – einen Resolutionsantrag zu zivilen Haftungen einbringen.

Abgeordneter Christoph Kaufmann, MAS (VP) dankte am Beginn seines Statements Interessensvertretern, Unternehmen, Privaten usw. für über hundert Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Viele der Inputs seien in das NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz eingeflossen. Dieses mache bauen und sanieren für alle Landsleute kostengünstiger, einfacher und schneller. Er brachte gemeinsam mit Abgeordneten Mag. Hubert Keyl (FP) einen Resolutionsantrag betreffend „Erleichterung bei technischen Vorschriften schaffen – Anpassungen im Normenwesen und Zivilrecht zur Reduktion des Haftungsrisikos“ ein.

Der Antrag betreffend die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) wurde mehrheitlich angenommen (Ablehnung Grüne).

Der Resolutionsantrag wurde mehrheitlich angenommen (Ablehnung Grüne).

Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Der Antrag betreffend NÖ Bauordnung 2014 geändert wird (Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), Erlassung von Begleitbestimmungen zur Gigabit-Infrastrukturverordnung sowie Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und Anpassung zur SEVESO-III Richtlinie wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Philipp Gerstenmayer (FP) berichtete zu einer Vorlage betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG).

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) erklärte, das Sozialhilfegesetz sei das Sicherheitsnetz einer solidarischen Gesellschaft. Sie sprach positive Aspekte der Novelle an, wie etwa die Änderungen im Bereich der Alleinerziehenden, aber auch nicht Berücksichtigtes, wie z.B. Entschädigungszahlungen nach Behandlungsfehlern. Die Abgeordnete merkte zudem an, es sei Pflicht in der Politik, Bedingungen so auszuhandeln, dass man Regeln auch einhalten könne, beispielsweise mit Qualifizierungsmaßnahmen. Sie schickte voraus, man werde dem Antrag zustimmen.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) nannte den vorliegenden Antrag ein Negativbeispiel für Föderalismus in großen Teilen. Der Bund strebe eine österreichweit einheitliche Sozialhilfe an und nun würden sich die Länder übertreffen, noch schnell vorher im eigenen Bundesland Gesetzesänderungen zu machen. Erst gestern habe die Armutskonferenz dazu Stellung genommen und dies als „gefährlichen Wettlauf, wer am Widerlichsten zu den Ärmsten sei“ bezeichnet – dem könne sie nur zustimmen. Die Verschärfungen in der Sozialhilfe seien reine Showpolitik. Von den niederösterreichweiten Gesamtausgaben entfielen lediglich 0,58 Prozent auf Sozialhilfe. Dies stehe in keiner Relation zum Drama, das daraus gemacht werde. Nicht kolportiert habe man die positiven Gesetzesänderungen wie z.B., dass halb- od. vierteljährliche Wohnkosten aliquotiert werden können. Sie stellte einen Antrag auf getrennte Abstimmung.

Abgeordnete Kathrin Schindele (SP) betonte, Sozialbetrug müsse gezielt bekämpft und das System vor Missbrauch und Betrug geschützt werden. Aber auch die Arbeitslosigkeit müsse bekämpft werden, man dürfe ihrem Anstieg nicht tatenlos zusehen. Die Unterstützungsangebote müssten ausgebaut werden, wer arbeiten wolle, aber keine Arbeit finde, dürfe nicht im Stich gelassen werden. Ein Resolutionsantrag fordert individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FP) sagte, Sozialhilfe sei für jene, die sie wirklich brauchten und kein Selbstbedienungsladen für jene, die nicht arbeiten wollten. Wer arbeiten könne, solle auch arbeiten müssen. Sozialhilfe sei keine Einladung, sondern eine Verpflichtung zur Mitarbeit, sie dürfe auch kein Magnet für Zuwanderung sein. Die richtungsweisende Novelle sei ein klares Zeichen gegen Sozialbetrug. Es gehe um Hilfe, aber mit Verantwortung.

Abgeordneter Anton Erber, MBA (VP) führte aus, Niederösterreich habe immer Maßstäbe gesetzt – mit einer realistischen Gesetzgebung und einem realistischen Vollzug. Es könne nicht sein, dass man durch Erwerbsarbeit weniger lukriere als durch Sozialhilfe. Insgesamt habe es ab 2019 in Niederösterreich 25 Millionen Euro Sozialbetrug gegeben; Sozialleistungen für jene, die wirklich Hilfe brauchten, müssten auch finanzierbar sein. Ziel sei es, wieder eine Gesellschaft zu haben, die schon einmal das Land groß gemacht habe.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sprach von einer regelrechten Kampagne zweier Regierungsparteien gegen Menschen, die es nicht so leicht hätten wie die Landtagsabgeordneten. Menschen einzusperren, weil sie arm seien, sei jenseitig. Außerdem sei für das Budget dadurch nichts zu holen. Die VP solle nicht nach unten treten, sondern besser nach oben, zu den Topverdienern, schauen.

Abgeordneter Matthias Zauner (VP) meinte, die Art und Weise, wie der Vorredner versucht habe, ein wesentliches Thema ins Lächerliche zu ziehen, würde niemandem helfen. Dies helfe weder jenen Personen in Niederösterreich, die zu Recht Sozialhilfe brauchen und auch bekommen, noch jenen Personen, die das System finanzieren. Bei der heutigen Debatte gehe es um Leistungsgerechtigkeit.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung wurde einstimmig angenommen.

Die Änderungsanordnungen 6, 7, 8, 9 und 13 des Gesetzesentwurfs wurden mit den Stimmen von VP, FP, SP und Neos angenommen.

Der Rest des Ausschussantrags wurde einstimmig angenommen.

Der Resolutionsantrag betreffend „flankierender Unterstützungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung sozialer Stabilität in Niederösterreich“ blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Josef Edlinger (VP) berichtete zu einer Vorlage betreffend Umsetzung NÖ Gesundheitsplan 2040+, bauliche Maßnahmen Versorgungsregion Waldviertel sowie Landesklinikum Horn, Projektentwicklung und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung NÖ Gesundheitsplan 2040+.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, das Gesundheitssystem befinde sich in einem Transformationsprozess. Es sei erfreulich, dass in diesem Zusammenhang bereits vieles in Umsetzung sei. Wichtig sei, dass die Landesgesundheitsagentur die Fortschrittskontrolle genau ausweise. In diesem Zusammenhang brachte sie den Resolutionsantrag „Transparenter Ausweis von Projekten zum Gesundheitsplan 2040+“ ein.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) meinte, dieser Tagesordnungspunkt spiegle die gesamte Problematik im niederösterreichischen Gesundheitswesen wider. Es sei sinnvoll, unter anderem die Urologie in Horn auszubauen und das Landesklinikum Allentsteig zu sanieren. In diesem Zusammenhang würden die Grünen dem Resolutionsantrag der Neos zustimmen. Dies seien jedoch Einzelmaßnahmen im Rahmen des Gesundheitsplans, dem ein zeitlicher Horizont fehle. Der Prozess für den Gesundheitsplan sei von Beginn an sehr intransparent gewesen. Reformen seien dringend notwendig. Gesundheitsplanung und Gesundheitsfinanzierung gehörten in Bundeskompetenz.

Präsident Mag. Karl Wilfing (VP) sagte, von den Zuhörertribünen seien keine Zustimmungs- bzw. Unmutsäußerungen zulässig. Deshalb lasse er die Tribüne räumen; die Sitzung werde für zehn Minuten unterbrochen.

Abgeordnete Doris Hahn, MEd MA (SP) betonte, das Gesundheitsthema sei ein zutiefst emotionales, und in diesem Zusammenhang verstehe sie auch die Aufregung auf der Galerie. Das Maßnahmenpaket sei für die Menschen im Waldviertel von enormer Bedeutung: Es gehe um mehr als 154 Millionen Euro für die Modernisierung der regionalen Gesundheitsversorgung. Weitere 89 Millionen Euro seien für das Landesklinikum Horn vorgesehen. Die Bevölkerung im Waldviertel habe ein Recht auf gute medizinische Versorgung. Die SP sei grundsätzlich einverstanden, verlange aber volle Transparenz, der Fortschrittsbericht dürfe kein Formalakt sein.

Abgeordneter Richard Punz, BA (FP) bezeichnete das Landesklinikum Horn als wesentlichen Baustein in der Gesundheitsversorgung, der in der aktuellen Vorlage auch den größten Brocken einnehme. In den kommenden Jahren werde das Landesklinikum Horn modernisiert und weiterentwickelt, betonte der Abgeordnete den Anspruch, nicht zu sparen, sondern Investitionen dort zu tätigen, wo sie benötigt werden und, dass die kommenden Investitionen zielgerichtet, wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden. Der Abgeordnete dankte allen Beteiligten für die engagierte Arbeit und appellierte diesen Weg gemeinsam weiterzugehen – für ein starkes, modernes und zukunftsfit gestaltetes Gesundheitssystem.

Abgeordneter Michael Bierbach (SP) machte in seinem Redebeitrag seinen großen Bedenken hinsichtlich des RSG-Planes von Landesrat Antauer Raum, denn in diesem stehe, dass keine MRT für Kassenverträge enthalten und keine Planstellen für pädagogische, chirurgische Augenärzte vorgesehen seien. Es könne nicht sein, dass das nicht eingehalten werde, was versprochen worden und jetzt nicht enthalten sei. Kontroll-Landesrat Hergovich und er würden genau darauf schauen, dass umgesetzt werde, was versprochen worden sei. Der Abgeordnete hob die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Gmünd hervor und bedankte sich herzlich dafür. Dem Tagesordnungspunkt werde man zustimmen, weil Horn eines der Unfallkrankenhäuser für die Region sei und es wichtig sei, dass hier ausgebaut werde.

Abgeordneter Ing. Franz Linsbauer (VP) sagte, dass Gesundheit das Wichtigste sei, das wir hätten. Er betonte die Verantwortung, dass die Menschen eine erstklassige medizinische und pflegerische Versorgung bekommen. Darum gehe es im Gesundheitsplan 2040+. Dieser Plan zeige, wo man investieren müsse. Der Abgeordnete sprach von einem starken Signal für die gesamte Region und einem Meilenstein für die Gesundheitsversorgung. Linsbauer bedankte sich bei allen, die das möglich gemacht hätten, beim ehemaligen Landesrat Schleritzko, bei Landesrat Kasser, der den Plan mit seinem „tüchtigen Team“ umsetze und den Expertinnen und Experten, die diesen Plan mit bestem Wissen und Gewissen erarbeitet hätten.

Der Antrag wurde mehrheitlich ohne den Stimmen der Grünen angenommen. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend Transparenter Ausweis von Projekten zum Gesundheitsplan 2040+ blieb mit Stimmen von Grünen und Neos in der Minderheit.

Die folgenden zwei Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordnete Silke Dammerer (VP)) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

  • Landesklinikum Mauer, Generalsanierung der Häuser 5 und 15

  • Landesklinikum Mauer, Umstellung auf Fernwärme

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) begann einleitend, dass das Klinikum Mauer im Herzen des Mostviertels nächstes Jahr mit der Niederösterreichischen Landesausstellung das Zentrum Niederösterreichs werde. Sie sprach von einem architektonischen Juwel und, dass in den letzten Monaten schon viel investiert worden sei. Für die Generalsanierung der Häuser 5 und 15 sollen weitere 21,5 Millionen Euro beschlossen werden. Mit der Etablierung des Bildungscampus Mostviertel sei im Landesklinikum Mauer eine moderne Ausbildungsstätte für die Pflegeausbildung geschaffen worden, hob die Abgeordnete das Studium im Bereich der Pflege hervor, bei dem Theorie und Praxis gut vereinbart werden. Weiters sprach Suchan-Mayr auch die Umstellung auf Fernwärme an, um die Gebäude nachhaltig heizen zu können.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) bezeichnete beide Projekte – die Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme und die Generalsanierung der Häuser 5 und 15 – als „sachlich notwendig“. Sie seien außerdem technisch gut vorbereitet und würden den Standort Mauer nachhaltig stärken. Ein Teil der Wärme komme bereits jetzt aus einem Fernwärmeanschluss, eine deutliche Ausweitung sei bisher nicht möglich gewesen. Mit dem heutigen Beschluss schaffe man die Voraussetzung, die Wärmeversorgung auf biogene und umweltfreundliche Fernwärme umzustellen. Mit dem Bildungscampus Mostviertel habe Mauer einen zentralen Standort für die Pflegeausbildung. Die denkmalgeschützten Häuser 5 und 15 sollen saniert und für Bildung und Betreuung ertüchtigt werden, betonte der Abgeordnete, dass auch Barrierefreiheit, Nutzungssicherheit und moderner Brandschutz hergestellt werden.

Abgeordneter Lukas Michlmayr (VP) sagte, dass der Bildungscampus in Mauer seit seiner Eröffnung regen Zulauf genieße. Es sei derzeit vor allem der Raumsituation geschuldet, dass Ausweichräume für den Regelunterricht verwendet werden müssten und dass Lehrzeiten auf Vormittag und Nachmittag verteilt werden müssten, um überhaupt die Klassen nutzen zu können. Deshalb sei laut Michlmayr Haus fünf und Haus 15 ab 2026 zu sanieren und nach der Sanierung ein neues Funktions- und Raumordnungsprogramm zu erstellen. Aufgrund der vielen Mitarbeitenden und Studierenden werde es auch notwendig sein, die Parkplätze zu adaptieren. Außerdem entstünde durch die Umstellung auf Fernwärme regionale Wertschöpfung, es würden laut dem Abgeordneten rund 863 Tonnen CO2 eingespart. Investitionen in die Umwelt zahlen sich laut Michlmayr immer aus, genauso wie Investionen in die Ausbildung des Pflegepersonals.

Der Antrag betreffend Landesklinikum Mauer, Generalsanierung der Häuser 5 und 15 wurde einstimmig angenommen.

Der Antrag betreffend Landesklinikum Mauer, Umstellung auf Fernwärme wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Ing. Franz Linsbauer (VP) berichtete zu einer Vorlage betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) geändert werden.

Abgeordneter Christoph Müller, BSc (Neos) bestätigte, dass im vorliegenden Vorschlag sehr viele gute und sinnvolle Änderungen enthalten seien und dass die Digitalisierung damit vorangetrieben werde. Aber in den Gemeinden würden 573 einzelne Verwaltungsapparate, 573 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sowie rund 12.000 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und tausende Mitarbeitende eigene IT-Tools verwenden, somit unterschiedlich Fuhrparks und Druckerpapier kaufen. Man habe bei der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinden eine massive Schieflage, so der Abgeordnete. Man müsse davon wegkommen, Geld mit Umlagen im Kreis zu schicken und Bedarfszuweisungen auszuschütten. Hier werde man um große strukturelle Reformen nicht herumkommen. Für Müller seien die Gemeinden der Ort, wo man Politik und Verwaltung am schnellsten spüre. Ein einfacher Weg, um die Verwaltung zu entlasten, sei IT-Services zentral zu gestalten. Er brachte einen Resolutionsantrag ein. Die vorliegenden Änderungen seien schön, gut und richtig, und bringen die Gemeinden in Richtung einer modernen und zeitgemäßen Verwaltung, für eine wirklich bürgernahe Verwaltung brauche es aber richtige Reformen.

Abgeordneter Rene Zonschits (SP) berichtete, dass er selbst in einer Gemeinde tätig sei und deshalb wisse, welche Aufgaben auf die Gemeinden zukämen: Dies sei ein tagtäglicher, sehr individueller Kampf. In kleinen Gemeinden sei die Situation anders, als in St. Pölten oder größeren Gemeinden, deshalb sei die Gemeindeordnung gut und richtig, wie sie ist. Laut dem Abgeordneten seien die Maßnahmen gut, vor allem bei der Digitalisierung sei es der richtige Weg, den die Gemeinden bestreiten können und durch den sie in ein neues Zeitalter aufbrechen können. Bei einigen Punkten könne die SP laut Zonschits nicht zustimmen, es gehe etwa um die Beschränkung von demokratischen Freiheiten von Mandatarinnen und Mandataren und es gehe um eine zusätzliche Belastung für die Gemeindeämter durch zusätzliche Aufgaben. Er stellte deshalb einen Antrag auf getrennte Abstimmung zu Artikel 1 Z 1a, 11a, 11b, 13a, 13b, 13c; Artikel 2 Z 1a, 1b, 1c, 8a, 8b, 11a, 13a, 13b, 13c.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) betonte, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt sei für ihn eine der wichtigsten Beratungsgegenstände des letzten Jahres. Man setze einen gewichtigen Schritt in die Verwaltung des 21. Jahrhunderts, die digitaler und transparenter werde. Drei Ziele würden für Dorner umgesetzt: Der erste Block sei der elektronische Aktenumgang. Das erleichtere die Arbeit der Mandatare und führe zu einer höheren Qualität der Entscheidungen. Zweitens sei laut dem Abgeordneten die Veröffentlichung im Internet ein Schritt Richtung Transparenz, die Amtstafel bleibe das klare Kundmachungsinstrument, zusätzlich gelte, dass alle Inhalte der Amtstafel auch im Internet veröffentlicht werden müssen. Mehr Transparenz bedeute mehr Kontrolle durch die Bürger, sagte Dorner und als dritten Punkten brächten definierte Fristen mehr Rechtssicherheit, etwa beim Sitzungsprotokoll oder beim Rechnungsabschluss. Auch für die Verwaltung bringe diese Novelle Entlastungen. Was Dorner verneine, seien eventuelle Debatten über Gemeindezusammenlegungen und betonte, je kleiner die Gemeinde sei, desto effizienter sei die Verwaltung.

Abgeordneter Otto Auer (VP) sagte, dass eine wichtige Ergänzung in dieser Novelle sei, dass der Bürgermeister und der Gemeindevorstand sofort im Amt seien und ihre Tätigkeit in der Gemeinde sofort aufnehmen könnten. Die Volkspartei lehne den Resolutionsantrag ab, weil eine Zusammenlegung der IT-Agenden jetzt schon möglich sei. Als Bürgermeister wisse er, dass die Regelung die Arbeit in den Gemeinden absichere und Spielraum ermögliche, auf dessen Basis die Verantwortlichen das beste und schönste für ihre Gemeinden machen könnten. Das bringe die Gemeinden dazu zu versuchen, attraktiv zu bleiben. Die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, seien vielfältig und die Digitalisierung müsse auch in die Arbeit integriert werden. Mit den Änderungen sei ein effizientes Arbeiten in den Gemeinden möglich, die Bürgernähe werde gefördert und das Verhältnis Gemeinde – Bürger – Bürgermeister – Gemeinderäte werde dadurch gestärkt.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung von Abgeordneter Rene Zonschits (SP) wurde einstimmig angenommen.

Der Ausschussantrag Artikel 1 Z 1a, 11a, 11b, 13a, 13b, 13c; Artikel 2 Z 1a, 1b, 1c, 8a, 8b, 11a, 13a, 13b, 13c wurde von VP, FP, Grüne und Neos angenommen.

Der Rest des Ausschussantrages wurde einstimmig angenommen.

Der Resolutionsantrag von Abgeordnetem Christoph Müller, BSc (Neos) betreffend Schaffung einer zentralen IT-Plattform für Gemeinden blieb in der Minderheit.

Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Otto Auer (VP)) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

  • Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), das Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2025; Gehaltsnovellen 2026, 2027 und 2028)

  • Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 (NÖ SÄG 1992) (Dienstrechtsnovelle 2025; Gehaltsnovelle 2026, 2027 und 2028)

  • Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) geändert werden (Gemeinde-Gehaltsnovellen 2026, 2027 und 2028)

  • Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, man berate sich über eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen sowie um die Erhöhung oder Nichterhöhung der Gehälter von Landesbediensteten, Spitalsmitarbeitern oder Politik. Dazu brauche es eine differenzierte Betrachtung. Vorweg führte sie aus, dass sie die Arbeit der Landes- und Gemeindebediensteten schätze, gleichzeitig müsse man aber über die Rahmenbedingungen sprechen, in denen die Anpassung erfolge. Denn Niederösterreich habe die höchsten Schulden der Geschichte, das aktuelle Defizit betrage 1,2 Milliarden Euro. Daher brauche es eine Politik mit Maß und Ziel und ein Gesamtpaket. Dieses Paket fehle, sie appelliere daher an die Kollegen der Regierungsparteien, Mut zur Veränderung zu zeigen und Bereitschaft an den Tag zu legen, in der Politik zu sparen. Sie fordere die Kürzung und Nichterhöhung der Parteiförderung und sehe darin ein wichtiges Signal.

Abgeordneter René Pfister (SP) hielt fest, dass die Kaufkraft nicht steige, wenn man Null-Lohnrunden mache. Kaufkraft bedeute zugleich Wirtschaftswachstum, das man so dringend brauche. Das Positive sei: mit einer starken Gewerkschaftsbewegung gebe es gute Lohnabschlüsse. Es bedeute aber auch, dass man mit Weitblick darauf schaue. Er erinnerte zudem daran, dass im vergangenen Jahr die Landesräte Hergovich und Königsberger-Ludwig ihre Gehaltserhöhungen gespendet hätten.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) unterstrich, dass sich diese Anpassungen an den Ergebnissen des Bundes orientieren. Man sorge damit für Rechts- und Planungs-Sicherheit und die Nulllohnrunde der Politik sei ein wichtiges Zeichen für die Menschen. Es sei notwendig, seitens der Politik Zurückhaltung zu üben. Die vorgesehenen Anpassungen für die Landes- und Gemeindebediensteten unterstütze man ausdrücklich.

Abgeordneter Hermann Hauer (VP) sagte, man berate heute wichtige Dienstrechts- und Gehaltsnovellierungen. Bei den Gehaltsanpassungen setze man ein Zeichen, nämlich dass man auf Bundesebene getroffene Vereinbarungen in Niederösterreich umsetze. Man schaffe Rechtssicherheit, gerade im Dienstrecht seien Klarheit und Verlässlichkeit die Grundlage für einen funktionierenden Öffentlichen Dienst. Er bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst, die eine verlässliche und äußerst engagierte Arbeit leisten. Er replizierte auf seine Vorrednerin Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos). Diese hätte einerseits lobende Worte gefunden für die Spitalsärztinnen und -ärzte, auf der anderen Seite eine Budgetrede gehalten und gleichzeitig davon gesprochen, „die würden eh nichts tun“. Er erklärte zu den Entgeltanpassungen bei den Spitalsärztinnen und -ärzten, man schaffe damit Rahmenbedingungen, die in Zeiten großer Herausforderungen im Gesundheitswesen jene unterstützen, die tagtäglich für die Gesundheit der Menschen in Niederösterreich für Planbarkeit sorgen. Zur Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker meinte Hauer, dies sei ein klares Zeichen, das Sparsamkeit „bei uns selbst“ beginne und Verantwortung kein leeres Wort sei.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) meldete sich erneut zu Wort und betonte, Abgeordneter Hermann Hauer (VP) habe ihren Redebeitrag verzerrt. Sie verbiete sich, dass ein Anbringen von Kritik als Bashing einer Gruppe ausgelegt werde.

Alle Anträge wurden einstimmig angenommen.

Abgeordneter Andreas Bors (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Instandhaltungsfenster der ÖBB-Infrastruktur AG und Auswirkungen auf Bahn und Regionalbusangebot.

Abgeordneter Christoph Müller (Neos) startete in die Debatte und schickte voraus, dass Niederösterreich ein Land der Pendlerinnen und Pendler sei und man darauf schauen müssen, dass die Menschen stressfrei von A nach B kommen. Trotzdem müsse man sich auch die Frage stellen, wer zur Budgetsanierung im Land beitrage. Hier sei es der ÖBB hoch anzurechnen, dass sie ihren Teil dazu beitrage, indem sie künftig saniere, wenn es kostengünstiger sei, nämlich tagsüber.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sprach von Unglauben, als er von den Sanierungsplänen der ÖBB gehört habe. Streckensperren tagsüber gingen gar nicht, die ÖBB müsse als Verkehrsunternehmen dastehen, das nachvollziehbar für die Pendlerinnen und Pendler arbeite – zweimal im Monat Schienenersatzverkehr zusätzlich zu den Problemen, die es ohnehin gebe, sei sicher nicht nachvollziehbar. Instandhaltung sei notwendig, aber diese müsse zu den Tagesrandzeiten passieren.

Abgeordneter Mag. Dr. Rainer Spenger (SP) meinte, es mache Sinn, die Arbeiten in die Nachstunden oder auf das Wochenende zu verlegen. Trotzdem solle man das Thema nicht größer machen, als es sei. Erstens verspreche die ÖBB, Hauptverkehrszeiten möglichst auszulassen. Zweitens seien überwiegend Fahrgäste auf eingleisigen Regionalstrecken betroffen und drittens wurde eine rechtzeitige Kommunikation versprochen.

Abgeordneter Mag. Hubert Keyl (FP) betonte, die Instandhaltungsfenster müssten so gestaltet sein, dass sie möglichst pendlerschonend stattfinden – in den Nachtstunden und an Wochenenden. Es brauche einen ganzheitlichen Blick auf alle Bestellerorganisationen und eine frühzeitig enge Abstimmung für transparente und verlässliche Planung. Mobilität sei ein Grundbedürfnis und dürfe nicht durch unkoordinierte Maßnahmen beeinträchtigt werden.

Abgeordneter Florian Krumböck, BA (VP) betonte, es gehe um die bestmöglichen Voraussetzungen dafür, Menschen zum Umstieg vom Individual- zum öffentlichen Verkehr zu bewegen. Er habe Verständnis für den Sparzwang der ÖBB, Maßnahmen müssten aber in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Bahnfahren dürfe nicht zum täglichen Ärgernis werden, es müsse billig und bequem sein und immer besser werden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Dominic Hörlezeder (Grüne) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Wettgesetzes (NÖ WettG).

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) eröffnete die Debatte: Gerade Online-Wetten erhöhten das Spielsuchtrisiko massiv. Statt eines föderalen Wirrwarrs, das sich gegenseitig ausheble, brauche es eine bundeseinheitliche strenge Regelung und statt eines Bürokratiemonsters sinnvolle Regeln.

Klubobfrau Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) sprach vom Reiz der Sportwetten, eine moderne Regelung sei aber notwendig. Das NÖ Wettgesetz sei eben Länderangelegenheit, im Sinne eines ernsten Spieler- und Spielerinnenschutzes bestehe höchster Handlungsbedarf.

Abgeordneter Mag. Dr. Rainer Spenger (SP) begrüßte den Spieler- und Spielerinnenschutz. Begrenzungen des Wetteinsatzes und eine Gleichbehandlung der niederösterreichischen Anbieter machten durchaus Sinn. Seine Fraktion werde dem ursprünglichen Antrag der Grünen zustimmen.

Abgeordneter Christian Brenner (FP) nannte den ursprünglichen Grünen-Antrag ein Förderprogramm für illegale Anbieter, das Menschen in die Arme der Wettmafia treibe. Es sei unausgewogen, überregulierend, wirtschaftsfeindlich und überschreite die Kompetenz des Landes Niederösterreich.

Abgeordneter Christoph Kainz (VP) betonte, Niederösterreich regle den Spielerschutz sehr genau und verfüge über eines der strengsten Gesetze. Er meinte, es brauche unbedingt eine EU-weite Regelung, wenn die Server im Ausland stünden. Nur dann sei ein Eingreifen möglich. Wenn jemand spielsüchtig sei, dann sei eine Selbstdiagnose wünschenswert, was aber selten vorkomme. Er sprach den vielen ehrenamtlichen Organisationen und Freiwilligen Respekt, Dank und Anerkennung aus, weil dadurch den betroffenen spielsüchtigen Personen sehr oft effektiv geholfen werde.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von VP, FP und Neos angenommen.

Abgeordnete Mag. Anja Scherzer (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000).

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) meinte, es gebe ein naturschutzrechtliches Verfahren, und viele NGOs würden gerne bei den Gerichtsverfahren dabei sein. Die EU habe Niederösterreich nun darauf hingewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Umweltvereine und NGOs auch aufs „Spielfeld“ gehen dürften, wenn die Themen vor Gericht verhandelt werden.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) betonte, die Änderung im NÖ Naturschutzgesetz bringe sehr begrüßenswerte Verbesserungen für die Umweltorganisationen und Umweltinitiativen mit sich. Diese Organisationen würden sich sehr intensiv für die Umwelt einsetzen. Sie dankte allen Freiwilligen, die Naturräume erhalten und für die Menschen auf sanfte und verträgliche Weise zugänglich machen.

Abgeordneter Alexander Schnabel (FP) sagte, weil Brüssel es so wolle, solle man ein Landesgesetz ändern. Das sei absurd, denn Umweltorganisationen dürften auch dann klagen, wenn sie gar nicht am Verfahren beteiligt gewesen seien. Die FP stehe für Naturschutz mit Hausverstand. Gleichzeitig bringe die Novelle aber auch einen wichtigen Fortschritt: Endlich könnten alte bzw. sinnlose Auflagen geändert oder aufgehoben werden. Dies sei vernünftig und schaffe Rechtssicherheit für Landwirte, Unternehmer und Gemeinden.

Abgeordneter Mario Wührer (VP) hielt fest, heute gehe es um die Novellierung des NÖ Naturschutzgesetzes. Der Landesgesetzgeber sei verpflichtet, diesen völkerrechtlichen Vertrag umzusetzen. Diese Konvention sei von 47 Staaten unterzeichnet worden, und Österreich habe sie ratifiziert. Daher müsse dieses Naturschutzgesetz novelliert werden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Schluss der Sitzung!

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