Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.07.2025 )
Strondl Daniel
Strondl Andreas, KG Trasdorf
Herr Andreas Strondl hat für den Standort in 3452 Trasdorf, Gewerbepark 6, KG Trasdorf, Grundstück Nr. 1819/8, Gemeinde Atzenbrugg, um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für folgendes Vorhaben angesucht:
- Beim Bürogebäude soll eine Wendeltreppe aus Metall errichtet werden.
- Nördlich des Reifenlagers soll ein zusätzliches Vordach errichtet werden.
- In den WC-Räumen soll zwischen dem WC und dem Vorraum ein Türblatt 80/200 eingebaut werden.
- Die Brandwände sollen nur bis zur Dachdeckung geführt werden, lt. Punkt 3.8.3. der OIB-Richtlinie 2.1
- Die Sickermulde soll in den nordwestlichen Bereich des Hofes verlegt und soll vergrößert werden.
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für Donnerstag, den 17. Juli 2025, an. Treffpunkt: 14:00 Uhr, 3452 Trasdorf, Gewerbepark 6.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33