Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 14.07.2025 )
Amt der NÖ Landesregierung, Straßenbauabteilung 4, KG Tribuswinkel
BNW2-V-236/001:
Das Bundesland Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Straße, Abt. NÖ Straßenbauabteilung 4, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Baden um die Erteilung einer Bewilligung gemäß § 12 NÖ Straßengesetz 1999 für den 4-spurigen Ausbau der Landesstraße B210 – Badener Straße ("Sicherheitsausbau Traiskirchen Hartfeld") von km 19,195 bis km 20,693 in 2514 Traiskirchen, KG Tribuswinkel, angesucht.
Dazu soll auf einen vierspurigen Querschnitt mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen ausgebaut werden. Der weitere Verlauf der B210, sowohl östlich, als auch westlich vom geplanten Baulos, ist bereits vierspurig ausgebaut.
BNW2-WA-24146/001:
Ableitung der Fahrbahnwässer
Das Bundesland Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Straße, Abt. NÖ Straßenbauabteilung 4, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Baden um die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der anfallenden Niederschlagswässer des geplanten 4-spurigen Ausbaues der Landesstraße B210 – Badener Straße ("Sicherheitsausbau Traiskirchen Hartfeld") von km 19,195 bis km 20,693 in 2514 Traiskirchen, KG Tribuswinkel, angesucht.
Dabei sollen die anfallenden Niederschlagswässer durch das Oberflächengefälle (Längs- und Quergefälle) der befestigten Flächen in Bodenfiltermulden gleitet werden.
Die Niederschlagswässer in Bereichen, in denen im Nahbereich der zukünftigen Fahrbahn keine Versickerungsmulden möglich sind, werden über Einlaufschächte gesammelt und in weiterer Folge über Regenwasserkanäle in die Versickerungsmulden abgeleitet.
Die Niederschlagswässer im Rampenbereich des Wartungsweges bzw. Geh- und Radweg werden durch das Oberflächengefälle (Längs- und Quergefälle) zu den geplanten Regeneinlaufschächten geleitet und über eine kurze Rohrleitung in weiterer Folge in den Sickerschächten zur Versickerung gebracht.
Das Maß der Wasserbenutzung wird mit 352,1 l/s angegeben.
Brücken
Im Zuge des Sicherheitsausbaues der B210 werden die Brückentragwerke über den Hörmbach und den Wiener Neustädter Kanal an das geplante Straßenprojekt angepasst. Derzeit befindet sich jeweils eine Fahrbahn in Richtung Baden sowie eine in Richtung Ebreichsdorf.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Baden aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Baden eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 14.07.2025 um 08.30 Uhr an. Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Baden, 2500 Baden, Schwartzstraße 50, 1. Stock, Sitzungssaal
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 52) 9025, Fax: 022529025 22000
2500 Baden, Schwartzstraße 50