Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 21.05.2025 )
Bösmüller Print Management GesmbH & Co. KG, KG Stockerau
Bösmüller Print Management GesmbH & Co. KG, Erweiterung und Änderung der
bestehenden Betriebsanlage in der Produktionshalle Krems und der Nebenhalle (ehemals
Lager) durch Neuaufstellung bzw. Stilllegung von Maschinen, gewerbliche Betriebsanlage
im Standort 2000 Stockerau, Josef Sandhoferstraße 3, Grundstück Nr. 2278,
KG Stockerau, Genehmigungsverfahren
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
durch
A) öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag und
B) durch persönliche Verständigung der Verfahrensparteien
Die Bösmüller Print Management GesmbH & Co. KG hat um gewerbebehördliche
Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort
2000 Stockerau, Josef Sandhoferstraße 3, Grundstück Nr. 2278, KG Stockerau, durch
Erweiterung und Änderung der bestehenden Betriebsanlage in der Produktionshalle
Krems und der Nebenhalle (ehemals Lager) durch Neuaufstellung bzw. Stilllegung von
Maschinen angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung
für
Mittwoch, den 21.05.2025,
an.
Treffpunkt: 08:30 Uhr an Ort und Stelle
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 62) 9025, Fax: (0 22 62) 9025-29000
2100 Korneuburg, Bankmannring 5