Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.06.2025 )
Xelor Immobilien GmbH FN 545450h, vertreten durch Herrn Walter Schisernig, KG Loosdorf
Xelor Immobilien GmbH, gewerbebehördliche Genehmigungsverhandlung
für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage (genehmigt mit Bescheid vom
29.12.2023, Bauteil 2 und 3) durch die Errichtung und den Betrieb einer Anlage gemäß der Seveso III Richtlinie insbesondere durch Lagerung von Schwimmbad- und Saunaartikel samt Zubehör und Ausrüstung, den Einbau einer Servicewerkstätte für Reparaturarbeiten wie z.B. Poolpumpen, die Errichtung und den Betrieb eines Serverraumes, die Änderung des Baukörpers Bauteil 2, den Betrieb eines Gabelstaplers, die Verschiebung der bestehenden Halle um 1 Meter nach Westen, die Verkleinerung des Bürobereiches im EG und OG, die Veränderung der Lager- und Technikräume, die Hallenunterteilungen für Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, die Errichtung und den Betrieb eines Bereiches für Kundenverkehr samt Sanitärräume, die Errichtung und den Betrieb von Rampen für die Warenanlieferung, die Versetzung der Sprinklerzentrale in Richtung Osten, die Errichtung und den Betrieb von lediglich 4 LKW Ladebereiche (anstatt 6 Ladebereiche), die Errichtung und den Betrieb von 2 Sprinter Ladebereichen und 3 WAB Plätzen, die Errichtung von 2 Türen ins Freie im Verladebereich, die Errichtung eines Zuganges von außen an der Ostseite der Halle im Standort 3382 Loosdorf, KG Loosdorf 14136, Grst. Nr. 2326/1, Hofer Straße 3, Gemeinde 3382 Loosdorf, am Mittwoch, den 11.06.2025 um 08:00 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 2752) 9025, Fax: (0 2752) 9025-32000
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a