Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 30.04.2025 )
Wasser- und Abwassergenossenschaft Hohenlehen, KG Garnberg
Die Schuster ZT GmbH hat am 26.09.2024 namens der Wassergenossenschaft Hohenlehen, richtig der Wasser- und Abwassergenossenschaft Hohenlehen, unter Vorlage von Projektunterlagen in dreifacher Ausfertigung, das Bauvorhaben Wasserversorgungsanlage Hohenlehen Bauabschnitt 2 - Errichtung und Betrieb einer dem Stand der Technik entsprechenden Wasserversorgungsanlage für die Liegenschaften der Wassergenossenschaft Hohenlehen, KG Garnberg und KG Thann, angezeigt.
Die Vorprüfung zu diesen Unterlagen hat ergeben, dass die Voraussetzungen für das Anzeigeverfahren nicht vorliegen und eine Bewilligungspflicht gegeben ist. Folglich wurde mit ha. Schreiben vom 22.11.2024 die Anzeige nicht zur Kenntnis genommen und wurde seitens der Behörde das Bewilligungsverfahren eingeleitet bzw. übergeleitet.
Am 20.12.2024 wurden dazu angepasste Projektunterlagen, erstellt von der DI Schuster ZT-GmbH, datiert mit 13.12.2024, GZ: 638.500-102, übermittelt und wurde zur erfolgten Vorprüfung zuletzt am 6.3.2025 eine Projektergänzung nachgereicht.
Konkret umfasst das Projekt die folgenden Eckdaten:
- Errichtung und Betrieb einer neuen Quellfassung auf Grst.Nr. 11/2, KG Thann, bestehend aus einem Quellsammelschacht, einem Verteilerschacht und einer Drucksteigerungsanlage
- Errichtung und Betrieb einer Pumpleitung PE 100, PN10 DN/OD 63 mit einer Länge von rd. 735 lfm über die Grst.Nr. 11/2 und 12/2, KG Thann
- Errichtung und Betrieb eines neuen Hochbehälters mit zwei Wasserkammern zu je 50 m³ (Summe 100 m³) und einer Schieberkammer auf Grst.Nr. 12/2, KG Thann
- Errichtung und Betrieb einer UV-Anlage, Type Aquafides 1AF90T mit einem max. Durchfluss von 7,2 m³/h und einer Mindesttransmission von 40 % (T100) in der Schieberkammer des Hochbehälters auf Grst.Nr. 12/2, KG Thann
- Errichtung einer Versorgungsleitung PE100, PN10 DN/OD 110 mit einer Länge von rd. 340 m vom Hochbehälter zum bewilligten Versorgungsnetz bei Knotenpunkt KP003, über die Grst.Nr. 12/2, KG Thann und 273/3, KG Garnberg
- Festlegung eines Schutzgebietes (Schutzzone I mit 170 m² und Schutzzone II mit rd. 2,1 ha) auf Grst.Nr. 11/2 und 14/6, KG Thann
- Beantragter Entnahmekonsens aus der neuen Quelle von max. 2,0 l/s bzw. 130m³/d und 25600 m³/a
Vorgesehene Änderungen zum Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 04.04.2022, AMW2-WA-2185/002:
- Nutzungsänderung von Trinkwasser auf Nutzwasser der Quellen 1 und 2 auf Grst.Nr. 304 und 296/1, KG Garnberg
- Keine Errichtung eines neuen Hochbehälters und der darin geplanten UV-Anlagen auf Grst.Nr. 296/1, KG Garnberg
- Löschung der ausgewiesenen Schutzgebiete für die Quellen auf Grst. 304 und 296/1, KG Garnberg
- Neufestlegung Konsens für die Nutzwasserversorgungsanlage
Die näheren Einzelheiten zum ggst. Projekt gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 30. April 2025, an.
Treffpunkt: 9:00 Uhr, bei der Landwirtschaftlichen Fachschule Hohenlehen, Garnberg 8, 3343 Hollenstein an der Ybbs
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11