Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.05.2025 )
Haubis GmbH, KG Petzenkirchen
Haubis GmbH, 81752z, vertreten durch Herrn Ing. Anton Haubenberger, hat eine Anzeige über die nachbarneutrale Änderung betreffend der gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage durch die Erweiterung und die Inbetriebnahme eines Bestandstrafos, ausschließlich zur Eigenabsicherung der Energieversorgung im Standort Kaiserstraße 8, 3252 Petzenkirchen, Grundstücke Nr. 286/1, 693 und 694/1, KG 14412, angezeigt.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Weiterführende Informationen
Bezirkshauptmannschaft MelkE-Mail: post.bhme@noel.gv.at
Tel: (0 2752) 9025, Fax: (0 2752) 9025-32000
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a
Tel: (0 2752) 9025, Fax: (0 2752) 9025-32000
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019