Neue Daten
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Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 18. Sitzung am 4. Juli 2024 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend den Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2023 zum Beschluss erhoben. Der Rechnungsabschluss 2023 gliedert sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt.
UNESCO Weltkulturerbestätten: Wachau, Semmeringbahn, Great Spa Towns of Europe-Baden bei Wien und der Donau Limes UNESCO Weltnaturerbestätten: Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 18. Sitzung am 4. Juli 2024 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2025 und 2026 zum Beschluss erhoben. Die Voranschläge 2025 und 2026 gliedern sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis- und Finanzierungshaushalt.
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Geb - Erhaltenswerte Gebäude im Grünland gem. § 20 Abs. 2 Z 4 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014, wobei der Punkt innhalb der Widmung festgelegt wird. 28.793 Geb-Widmungen waren mit 31.12.2023 rechtskräftig festgelegt.
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Gsh - Grünland Schutzhäuser gem. § 20 Abs. 2 Z 3 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 (Gast- und Beherbergungsbetriebe sowie Unterstandshütten, die für die Bedürfnisse des fußwegigen Tourismus erforderlich sind), wobei der Punkt innerhalb der Widmung festgelegt wird. 175 Gsh-Widmungen waren mit 31.12.2023 rechtskräftig festgelegt.
Erfassung der Umhüllenden von ausgewählten Widmungen gem. § 16 ff NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 in 23 Kategorien bei der zum Teil sowohl geometrische als auch inhaltliche Generalisierungen vorgenommen wurden. So werden gleichartige Widmungsblöcke über Verkehrsflächen hinweg geometrisch zu EINEM Objekt der Widmungsumhüllenden zusammengeführt. Die Widmungen BA, BK, BW und BO werden zur Kategorie SBL und die Widmungen BI und BB zur Kategorie BIB inhaltlich zusammengefasst. Die Widmungen BKN und BWN werden zur Kategorie SBLNB und die Widmungen BVB und BVI zur Kategorie BIBVB zusammengefasst. Die Widmungen / Widmungsänderungen müssen bis 31.12.2023 in Rechtskraft erwachsen sein. Die 72.423 Widmungspolygone teilen sich wie folgt auf: SBL 32.877 SBLNB 418 BIB 5.070 BIBVB 7 BKH 540 BS 6.468 G++ 1.094 Ga 287 Gc 97 Gd 69 Gfrei 8.028 Gg 426 Gho 992 Gke 1.720 Gkg 346 Glp 725 Gmg 672 Gö 1.451 Gp 5.424 Gpv 207 Gspi 1.517 Gspo 2.928 Gwka 1.060 na 0
Zonen aus dem sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ gemäß § 20 Abs. 3b NÖ ROG 2014, auf denen die Widmung Grünland - Windkraftanlage zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland - Windkraftanlagen (Gwka) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gwka-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von Windkraftanlagen!
digitale Erfassung der Flächen der Zentrumszonen gem. § 14 Abs. 2 Z 15 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 - 144 Polygone in 118 NÖ Gemeinden rechtskräftig zum Stichtag 31.12.2023
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