Energiebuchhaltung für NÖ Gemeinden

Das Führen einer Energiebuchhaltung ist ein zentrales Instrument zur Erfassung und Auswertung von Energieverbrauchsdaten. Diese dienen als Basis für die Optimierung des Energieverbrauchs.

Buchhaltung

Das NÖ Energieeffizienzgesetz (NÖ EEG 2012) verpflichtet Gemeinden zur Führung einer Energiebuchhaltung. Unterstützend stellt das Land NÖ den Gemeinden die kostenlose Nutzung eines internetbasierten Energiebuchhaltungstools (Navigator) der Fa. Siemens zur Verfügung. 

Nutzen der Energiebuchhaltung für die Gemeinde:

  • Bewertung und Vergleich des Energieverbrauchs anhand von nutzerspezifischen Energiekennzahlen (EKZ): Für jedes Gebäude werden die Grunddaten wie Bruttoflächen sowie -volumen, energetischer Gesamt-Zustand und Energiezählerstände detailliert erfasst. Damit kann eine nutzerspezifische Energiekennzahl berechnet werden, die den Energieverbrauch auf relevante Größen wie beheizte Fläche, Schüleranzahl, Spitalsbetten etc. bezieht. Diese „gemessene“ Energiekennzahlen (EKZ) entsprechen zwar nicht den Normen (z.B. OIB-Richtlinie 6), ermöglichen aber eine gute Bewertung des Energieverbrauchs und den Vergleich einzelner Objekte ähnlicher Nutzung. 
  • Klimabereinigte Kontrolle des Energie- und Ressourcenverbrauchs: Die monatliche Erfassung der Zählerstände ermöglicht einen guten Überblick über den Energie- und Ressourcenverbrauch. Die erfassten Daten werden klimabereinigt, sodass die Verbrauchswerte einzelner Jahre unbeeinflusst von der Witterung miteinander vergleichbar sind. Über mehrere Jahre hinweg können Abweichungen sehr gut erkannt und gegebenenfalls darauf reagiert werden. 
  • Vereinfachte Fehlersuche: Die Energiebuchhaltung zeigt Veränderungen des Gebäudezustandes oder der Haustechnik auf. So können z.B. defekte Regelungen von Heizkessel, Heizkreisen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Beleuchtungssystemen usw. sowie Änderungen der Gebäudedämmung z.B durch Nässe frühzeitig erkannt werden. 
  • Ortung von Optimierungspotential: Die Vergleichbarkeit von Gebäuden gleichen Typs bzw. ähnlicher Nutzung liefert Hinweise auf eventuelle Mängel und kann so als Entscheidungsgrundlage für Teil- oder umfassende Sanierungen dienen.
    Eine Energiebuchhaltung kann ein sehr nützliches Instrument bei der Energie- und Kosteneinsparung für eine Gemeinde sein. Diese positiven Aspekte kommen aber nur dann zum Tragen, wenn die Daten zumindest monatlich erfasst werden und eine aktive Auseinandersetzung mit den Ergebnissen in der Gemeinde erfolgt.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Energiebuchhaltung in Gemeinden finden sie unter: Energiebuchhaltung | Energie in Niederösterreich (energie-noe.at)


Neue Servicestelle Energiebuchhaltung eNu

Die Servicestelle Energiebuchhaltung wird wieder zurück zur Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (eNu) kehren.
Ab 1. Juli 2024 kümmern sich Olivia Rechberger und Ralph Zulehner um Ihre Anfragen und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Energiebuchhaltungsprogramm, sowohl für den Neueinstieg als auch für Berichtslegung. Einen weiteren Schwerpunkt der Servicestelle wird die Zählerautomatisierung der Stromzähler im Energiebuchhaltungsprogramm darstellen. 

Die Servicestelle Energiebuchhaltung erreichen Sie ab Juli unter:
energiebuchhaltung@enu.at
Tel: 02742/22144-4 

 

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Klima- und Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 14

3109 St. Pölten

E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14787
Fax: 02742/9005-14940

Letzte Änderung dieser Seite: 23.5.2024
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