23.01.2020 | 09:57

Erfolgreiche Bilanz: 700.000 Euro für Förderung von Alarmanlagen und Sicherheitstüren ausbezahlt

LR Eichtinger: Seit November 1.200 Anträge bewilligt

Landesrat Martin Eichtinger und Landespolizeidirektor-Stellvertreter Franz Popp freuen sich über 1.200 Bewilligungen.
Landesrat Martin Eichtinger und Landespolizeidirektor-Stellvertreter Franz Popp freuen sich über 1.200 Bewilligungen. © NLK ReinbergerDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Um Einbrüchen vorzubeugen, startete im Vorjahr das Land Niederösterreich wieder die bekannte Aktion „Sicheres Wohnen“ mit einem Volumen von fünf Millionen Euro. Die erste Zwischenbilanz fällt erfreulich aus. „Seit November 2019 wurden 1.200 Anträge eingereicht. Insgesamt konnten wir Gesamt-Zuschüsse in der Höhe von rund 700.000 Euro für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden ausbezahlen“, so Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger, der auch betonte: „Unser Zuhause ist der Rückzugsort, an dem wir uns geborgen und vor allem sicher fühlen. Mit der Aktion wollen wir das Heim noch sicherer machen, wenn die Wohnung oder das Haus sicherheitstechnische Schwachstellen hat.“

„Die vergangenen Jahre der Aktion waren ein großer Erfolg: Seit 2006 haben unsere Expertinnen und Experten des Landes mehr als 63.000 Förderanträge bewilligt und dadurch seitens des Landes fast 51 Millionen Euro an Zuschüssen ausbezahlt. Mit der Förderaktion des Landes haben wir bisher ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 183 Millionen Euro ausgelöst“, so Eichtinger.

Die Förderung gilt rückwirkend per 1. Jänner 2019 und endet am 31. Dezember 2020. Bisher durften der Einbau bzw. die Inbetriebnahme der Alarmanlage nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Im Zuge der „blau-gelben Wohnbaustrategie“ wurden die Kriterien überarbeitet. Die Investition muss im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2019 und 31. Dezember 2020 liegen. Wenn z. B. die Alarmanlage am 2. Jänner 2019 eingebaut wurde, kann um die Förderung auch noch am 31. Dezember 2020 angesucht werden. Ansuchen können online unter www.noe.gv.at/sichereswohnen eingebracht werden.

Es werden Sicherheitsmaßnahmen mit einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Sicherheitseingangstüren (ab Widerstandsklasse 3) und Alarmanlagen gefördert. Dafür gibt es eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten bis zu maximal 1.000 Euro. Dabei wird der mechanische Sicherheitsschutz mit dem Einbau von speziell klassifizierten und genormten Sicherheitstüren bei Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Reihenhäusern bis zu 1.000 Euro finanziell unterstützt. Ebenfalls werden 30 Prozent der Kosten gefördert, bis zu 1.000 Euro, beim elektronischen Sicherheitsschutz mit dem Einbau einer Alarmanlage. In Summe können sich Familien bis zu 2.000 Euro für die Sicherheit in ihrem zu Hause sichern.

Nähere Informationen: Büro LR Eichtinger, Mag. Markus Habermann, Telefon 02742/9005-12361, E-Mail markus.habermann@noel.gv.at.

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