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Gewerbe & Anlagen


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in Niederösterreich

Mineralrohstoffgewinnung

Seit 1.1.1999 unterliegen alle Betriebe, die mineralische Rohstoffe abbauen, dem Mineralrohstoffgesetz - MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 21/2002. Das MinroG ersetzt das bis dahin geltende Berggesetz 1975.






Allgemeine Information

Das MinroG gilt u.a. für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von

  • bergfreien
  • bundeseigenen und
  • grundeigenen

mineralischen Rohstoffen.

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Mineralische Rohstoffe

Wenn Sie grundeigene mineralische Rohstoffe ausschließlich im Tagbau gewinnen und aufbereiten wollen, wenden Sie sich an die Anlagenabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft,  Magistrat) des Abbaustandortes.

Sämtliche Verfahren hinsichtlich der bergfreien, der bundeseigenen sowie der grundeigenen mineralischen Rohstoffe im Untertagbau obliegen dem  Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Montanbehörde.

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Technische Fragen

Für technische Fragen stehen die Sachverständigen der Baudirektion des Amtes der NÖ Landesregierung zur Verfügung.

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Genehmigungspflicht / Bewilligungspflicht

Folgende Vorhaben bedürfen einer Genehmigung bzw. Bewilligung:

  • das Gewinnen von Rohstoffen: Gewinnungsbetriebsplan
  • die Einstellung der Gewinnung: Abschlussbetriebsplan
  • die Herstellung (Errichtung) von Bergbauanlagen (das sind ortsfeste Einrichtungen wie z.B. Brecher, Siebanlagen, Container, Garagen etc.)


Diese Verfahren führen in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde, in zweiter Instanz der Landeshauptmann (Abteilung Gewerberecht des Amtes der NÖ Landesregierung).

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Vormerkung der verantwortlichen Personen

Der Bergbauberechtigte muss für jeden Bergbaubetrieb verantwortliche Personen (Betriebsaufseher, Betriebsleiter und verantwortlichen Markscheider) bestellen. Deren Vormerkung obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Montanbehörde.

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Weitere Verfahren

Neben dem Verfahren gemäß dem MinroG können allenfalls noch andere Verfahren erforderlich sein, wie nach dem

  • Abfallrecht
  • Forstrecht
  • Naturschutzrecht
  • Wasserrecht

etc.

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 20.08.2007