Gewerbeberechtigung
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Schutzbestimmungen - Zulassung abweichender Maßnahmen.
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann auf Antrag von den Bestimmungen einer Verordnung gemäß § 69 Abs.1 abweichende Maßnahmen mit Bescheid zulassen. > mehr
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Umgründung - Rechtsnachfolge
Bei Umgründungen (Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen) geht die ursprüngliche Berechtigung zur Gewerbeausübung auf die Nachfolgeunternehmerin oder den Nachfolgeunternehmer (Rechtsnachfolgerin od > mehr
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Verlegung des Standorts des Betriebes bzw. Betriebsstätte
Wollen Sie Ihren Betriebsstandort oder den Standort einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) verlegen, müssen Sie dies der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen. > mehr
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Weitere Betriebsstätte - Begründung
Wenn eine weitere Betriebsstätte (Filiale) errichtet wird, muss dies der zuständigen Gewerbebehörde angezeigt werden. > mehr
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Weitere Betriebsstätte - Einstellung
Wenn Sie eine weitere Betriebsstätte (Filiale) einstellen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen. > mehr
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Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung
Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. > mehr