Ausstellung von EWR-Bescheinigungen
Allgemeine Informationen
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR und im Inland niedergelassene Gesellschaften, die Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR erbringen oder sich dort niederlassen wollen, benötigen dazu eine EWR-Bescheinigung.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Behörde anderer EWR-Vertragsstaaten und bescheinigt
- zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat die rechtmäßige Niederlassung im Inland und die diesbezügliche(n) Gewerbeberechtigung(en)
- zum Zweck der Niederlassung und der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat die inländische gewerbliche Ausbildung oder Befähigung und die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe in Österreich.
Voraussetzungen
keine
Fristen
keine
Zuständige Stellen
die Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort der neuen Betriebsstätte örtlich zuständig ist
Gewerbebehörde ist:
- die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
- in Wien: je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63
Kosten
- Antrag
- 13,20 Euro Bundesgebühr
- Beilage: 3,60 Euro pro Bogen
- Bescheinigung
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Hinweis: Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Erlagschein übersandt.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweise über Ausbildungen bzw. Befähigungen wie beispielsweise:
- Bestätigung der Sozialversicherung über die unselbstständige Tätigkeit
- Dienstzeugnisse als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (gegebenenfalls in leitender Stellung)
- Bescheid über die Bestellung zur gewerberechtlichen Geschäftsführerin oder zum gewerberechtlichen Geschäftsführer
- Dokumente zum Nachweis der Berufsausbildung:
- Schulzeugnisse (allgemeinbildende höhere Schulen, Fachschulen)
- Lehrabschlusszeugnisse, Meisterprüfungszeugnisse
- Diplomprüfungszeugnisse
Verfahrensablauf
Der Antrag auf eine EWR-Bescheinigung kann - formlos oder mittels Formular - persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch gestellt werden.
Der formlose Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Angaben zu Ausbildung, Art und Ausmaß der einschlägigen fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten
Rechtsgrundlagen
§ 373 f Gewerbeordnung (GewO)
Zum Formular
portal.wko.at
Wirtschaftskammer NÖ
www.bmwa.gv.at
Zentrales Gewerberegister
www.leerflaechen.at
NÖ Leerflächeninformationssystem